02.02.2015, 20:25
Hallo Klaus,
Steht auf dem Bescheid über die Anerkennung einer Berufskrankheit eine Prozentzahl oder etwas wie Berufskrankheit dem Grunde nach?
Wenn Du unter 20% MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bleibst, hast Du keinen Anspruch auf eine Rente. Unter 20% MdE zahlt die BG Rehaleistungen, Hilfs- und Heilmittel.
Ich bin auch in einem BG-Verfahren, hat aber nichts mit Borreliose zu tun. Bei mir wird die Berufskrankheit wohl nicht anerkannt werden, weil ich leider keine harten Fakten vorweisen kann.
Bei der Borreliose wären harte Fakten wohl ein Erythema migrans, eine nachgewiesene ACA oder ein postiver Nachweis im Liquor für eine Neuroborreliose.
Die weichen Fakten werden dann anderen Krankheitsbildern zugeordnet und reichen nicht zur Anerkennung einer Berufskrankheit. Das Prinzip kann man gut in dem Gerichtsurteil erkennen, welches Fischera unter # 8 eingestellt hatte.
LG
Pandabär
Steht auf dem Bescheid über die Anerkennung einer Berufskrankheit eine Prozentzahl oder etwas wie Berufskrankheit dem Grunde nach?
Wenn Du unter 20% MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bleibst, hast Du keinen Anspruch auf eine Rente. Unter 20% MdE zahlt die BG Rehaleistungen, Hilfs- und Heilmittel.
Ich bin auch in einem BG-Verfahren, hat aber nichts mit Borreliose zu tun. Bei mir wird die Berufskrankheit wohl nicht anerkannt werden, weil ich leider keine harten Fakten vorweisen kann.
Bei der Borreliose wären harte Fakten wohl ein Erythema migrans, eine nachgewiesene ACA oder ein postiver Nachweis im Liquor für eine Neuroborreliose.
Die weichen Fakten werden dann anderen Krankheitsbildern zugeordnet und reichen nicht zur Anerkennung einer Berufskrankheit. Das Prinzip kann man gut in dem Gerichtsurteil erkennen, welches Fischera unter # 8 eingestellt hatte.
LG
Pandabär