20.02.2015, 07:20
ibi,
das wird nach meiner Erfahrung sehr unterschiedlich in den Praxen gehandhabt.
Es gibt Ärzte die datieren maximal einen Tag zurück, andere locker drei Tage und manchmal auch zähneknirschend 4 Tage.
Sunflower, in der Regel...das heißt wenn man in einem regulären Arbeitsverhältnis ist und keine Ersatzleistungen bezieht, kräht kein Hahn danach, wenn du bis zu einem Sonntag AU-geschrieben bist und erst am Montag zum Arzt gehst.
Jedenfalls hatte ich noch nie (in fast dreißig Jahren Berufstätigkeit) da auch nur die kleinsten Schwierigkeiten.
Anders ist es, wenn du ALG beziehst oder direkte Leistungen durch die Krankenkasse.
Ich bezkomme zb. Krankengeld (durch KK) und hatte unlängst wieder genau den Fall.
Trotz besagter Fransen am Mund, hat meine Spezi-Praxis mal wieder den Auszahlungsschein falsch ausgefüllt.
Krankgeschrieben bis 6.2. (da war ich dann auch brav in der Praxis und habe meinen Auszahlungsschein abgegeben), aber weitere AU-Schreibung erst ab 7.2.15.
"Macht doch nix", meinten die Damen:"Ist doch nahtlos"...na, Pustekuchen!
Mir wurde prompt der Tag vom Krankengeld (das wird nämlich eh täglich berechnet) abgezogen.
Wäre mir das Gleiche mit dem Jobcenter als Leistungsträger passiert, hätte das den kompletten Wegfall der Leistungen bedeutet.
Weil nach Sozialgesetzgebung endet mit einer Unterbrechung der AU die bewilligte Maßnahme.
Niemand sollte sich darauf verlassen, dass in den Arztpraxen diese Regelungen bekannt sind...sonst seid ihr im Zweifelsfall verlassen!
Übrigens wurde ich eindringlich von meiner Krankenkasse über diese rechtliche Situation aufgeklärt und regelrecht gewarnt.
Die Sachbearbeiter finden das nämlich auch nicht immer so klasse, haben aber keinerlei Spielräume, wenn der Fall der Fälle eintritt.
Liebe Grüße
Leonie
das wird nach meiner Erfahrung sehr unterschiedlich in den Praxen gehandhabt.
Es gibt Ärzte die datieren maximal einen Tag zurück, andere locker drei Tage und manchmal auch zähneknirschend 4 Tage.
Sunflower, in der Regel...das heißt wenn man in einem regulären Arbeitsverhältnis ist und keine Ersatzleistungen bezieht, kräht kein Hahn danach, wenn du bis zu einem Sonntag AU-geschrieben bist und erst am Montag zum Arzt gehst.
Jedenfalls hatte ich noch nie (in fast dreißig Jahren Berufstätigkeit) da auch nur die kleinsten Schwierigkeiten.
Anders ist es, wenn du ALG beziehst oder direkte Leistungen durch die Krankenkasse.
Ich bezkomme zb. Krankengeld (durch KK) und hatte unlängst wieder genau den Fall.
Trotz besagter Fransen am Mund, hat meine Spezi-Praxis mal wieder den Auszahlungsschein falsch ausgefüllt.
Krankgeschrieben bis 6.2. (da war ich dann auch brav in der Praxis und habe meinen Auszahlungsschein abgegeben), aber weitere AU-Schreibung erst ab 7.2.15.
"Macht doch nix", meinten die Damen:"Ist doch nahtlos"...na, Pustekuchen!
Mir wurde prompt der Tag vom Krankengeld (das wird nämlich eh täglich berechnet) abgezogen.
Wäre mir das Gleiche mit dem Jobcenter als Leistungsträger passiert, hätte das den kompletten Wegfall der Leistungen bedeutet.
Weil nach Sozialgesetzgebung endet mit einer Unterbrechung der AU die bewilligte Maßnahme.
Niemand sollte sich darauf verlassen, dass in den Arztpraxen diese Regelungen bekannt sind...sonst seid ihr im Zweifelsfall verlassen!
Übrigens wurde ich eindringlich von meiner Krankenkasse über diese rechtliche Situation aufgeklärt und regelrecht gewarnt.
Die Sachbearbeiter finden das nämlich auch nicht immer so klasse, haben aber keinerlei Spielräume, wenn der Fall der Fälle eintritt.
Liebe Grüße
Leonie
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Platon