ibi,
Leonie hat es ja schon sehr gut beantwortet.
Ich könnte mir vorstellen, das es für den Arzt nicht so einfach ist, solange er den gelben Krankenschein, wo am Ende einen Teil der Arbeitgeber bekommt, mit dem Computer ausdruckt. Wenn der Arbeitgeber aber nicht mehr zahlt (nach den 6-Wochen) bekommst du einen Auszahlschein der Kasse und die sehen nicht mehr einheitlich aus und enthalten (bzw. ist auszufüllen) nur noch Datum, Diagnose und Unterschrift/Stempel.
Und wenn du dann mal ausgesteuert bist bei der Kasse gibt's den Schein nur noch zur Dokumentation, d.h. auf einem Schein werden nur noch tabellarisch die Zeiten festgehalten. Bis zur endgültigen Klärung deiner Absicherung (z.B. Beantragung von EM-Rente) muss das peinlichst genau dokumentiert sein, sonst kann der "Fall der Fälle" eintreten und irgendwer schmeißt dich aus der Versicherung raus.
Also auch in Zwischen-Zeiten von ALG1, ALG2 ect. immer schön dokumentieren lassen und sammeln als Nachweise!!!
LG FreeNine
PS:
Wenn nun z.B. in dieser später von der Kasse zugezählten schon abgelaufenen Krankheit so ein Fehler in der Lücke besteht, was dann - um die Klärung darf sich dann der Patient "bemühen"!!!!
Übrigends bei den Bescheiden und deren Begründung zu Diagnosen braucht man dann einen extra "Kompass" Ich bin da nie so richtig durchgestiegen
Leonie hat es ja schon sehr gut beantwortet.
Ich könnte mir vorstellen, das es für den Arzt nicht so einfach ist, solange er den gelben Krankenschein, wo am Ende einen Teil der Arbeitgeber bekommt, mit dem Computer ausdruckt. Wenn der Arbeitgeber aber nicht mehr zahlt (nach den 6-Wochen) bekommst du einen Auszahlschein der Kasse und die sehen nicht mehr einheitlich aus und enthalten (bzw. ist auszufüllen) nur noch Datum, Diagnose und Unterschrift/Stempel.
Und wenn du dann mal ausgesteuert bist bei der Kasse gibt's den Schein nur noch zur Dokumentation, d.h. auf einem Schein werden nur noch tabellarisch die Zeiten festgehalten. Bis zur endgültigen Klärung deiner Absicherung (z.B. Beantragung von EM-Rente) muss das peinlichst genau dokumentiert sein, sonst kann der "Fall der Fälle" eintreten und irgendwer schmeißt dich aus der Versicherung raus.
Also auch in Zwischen-Zeiten von ALG1, ALG2 ect. immer schön dokumentieren lassen und sammeln als Nachweise!!!
LG FreeNine
PS:
Zitat:Sunflower, in der Regel...das heißt wenn man in einem regulären Arbeitsverhältnis ist und keine Ersatzleistungen bezieht, kräht kein Hahn danach, wenn du bis zu einem Sonntag AU-geschrieben bist und erst am Montag zum Arzt gehst.In unserem Fall sollte man ev. auch beim regulären Arbeitsverhältnis darauf achten, denn wie es den Kassen "genehm" haben sie z.B. in meinem Fall bei der Berechnung und Zusammenzählung der Krankheitsdiagnosen, das mehrmals korrigiert. Also man Anspruch auf Krankengeld wurde immer kürzer. Und einer Borreliose, die ja mit 3 Wochen AB eigentlich ausgeheilt wäre laut "standart", wurden andere Diagnosen die im Vorfeld bzw. Nachgang festgestellt wurden dazugezählt, da plötzlich z.B. die Neurastenie vor der Borreliose schon ursächlich damit zusammenhing, d.h. mir wurden plötzlich 6 Monate gestrichen - ich früher ausgesteuert. (Es wurden ("bewusst"?)Formfehler von KK-Seite begangen - ist gerichtlich abgeklärt ;-) )
Wenn nun z.B. in dieser später von der Kasse zugezählten schon abgelaufenen Krankheit so ein Fehler in der Lücke besteht, was dann - um die Klärung darf sich dann der Patient "bemühen"!!!!
Übrigends bei den Bescheiden und deren Begründung zu Diagnosen braucht man dann einen extra "Kompass" Ich bin da nie so richtig durchgestiegen
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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