20.02.2015, 12:01
Zitat:Mitunter bescheinigen Ärzte die Arbeitsunfähigkeit bis zum Wochenende bzw. bis zum Sonntag. Genau über diesen vermutlich in der Praxis häufig anzutreffenden Fall wurde am 4. März 2014 vor dem Bundessozialgericht entschieden. Die Betroffene war hier bis zum 24. Oktober 2010 von ihrer Ärztin arbeitsunfähig geschrieben worden. Das war ein Sonntag. Erst am Folgetag ließ sie sich von ihrer Ärztin bescheinigen, dass sie weiterhin arbeitsunfähig war. Damit verlor sie ihren Anspruch auf Krankengeld, entschied das Bundessozialgericht. Die obersten Sozialrichter befanden: „Dass die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit an einem Sonntag endete, hinderte die Klägerin nicht daran, vor dem Sonntag ein Fortbestehen ihrer AU ärztlich feststellen zu lassen.“ Die Betroffene hätte damit spätestens am vorausgegangen letzten Öffnungstag der Praxis, also am Freitag dem am 22. Oktober 2010 bei ihrer Ärztin vorsprechen müssen, um sich erneut arbeitsunfähig schreiben zu lassen (Az: B 1 KR 17/13 R).Aus:
http://www.igbce.de/arbeit/recht/rechtsr...oryID=7364
Das nenne ich Fortschritt:
Zitat:In Norwegen gibt es dem Magdeburger Arzt Herrmann zufolge sogar schon Projekte mit der Möglichkeit, sich bis zu 365 Tage selbst krankzumelden.Aus:
http://www.n24.de/n24/Wissen/Gesundheit/...eiben.html