Mir wäre auch nicht nach Witzen zumute.
Das ist so pervers, macht einfach nur fassungslos und unglaublich wütend!!!!
Eigentlich müssten wir mit unseren Fällen gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen...
Kommt der damit wirklich durch? Müssten nicht die Vorgutachter strafrechtlich gegen ihn vorgehen, das ist ja Rufschädigung, wenn er jedem von ihnen quasi berufliche Unfähigkeit unterstellt?
Bei mir heißt es übrigens im gerade erhaltenen Gutachten, in den Hüftgelenken seien keine zystischen Veränderungen. Komisch, im vorherigen Becken-MRT-Befund steht "Eigenartig auf der rechten Seite kleine Flüssigkeitsansammlungen venral der ossären Strukturen wohl im Sinne von Ganglionzysten. Die Größe mit einem Durchmesser von 1 cm tief inlingual."
Sind das keine zystischen Veränderungen? Oder haben die sich in Luft aufgelöst, obwohl die Beschwerden unverändert sind?
Lustig ist auch:
Das Gutachten des Orthopäden nennt als Untersuchungstermin den 28.11. 2014, was auch so stimmt.
Auf S. 5 schreibt er:
"Im Rahmen der vom LSG veranlassten medizinischen Sachaufklärung erfolgte zunächst eine nervenärztliche Begutachtung durch Prof. M. am 27.12.2014.
Wie soll das gehen? Wie kann eine Begutachtung zuerst erfolgen, obwohl sie einen Monat später stattgefunden haben soll?
Beide Begutachtungen fanden am 28.11.2014 statt und die beim Orthopäden als erstes.
Die dürfen munter so einen Müll erzählen und die Gerichte merken das nicht, die wollen das bewusst nicht merken.
Das ist so pervers, macht einfach nur fassungslos und unglaublich wütend!!!!
Eigentlich müssten wir mit unseren Fällen gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen...
Kommt der damit wirklich durch? Müssten nicht die Vorgutachter strafrechtlich gegen ihn vorgehen, das ist ja Rufschädigung, wenn er jedem von ihnen quasi berufliche Unfähigkeit unterstellt?
Bei mir heißt es übrigens im gerade erhaltenen Gutachten, in den Hüftgelenken seien keine zystischen Veränderungen. Komisch, im vorherigen Becken-MRT-Befund steht "Eigenartig auf der rechten Seite kleine Flüssigkeitsansammlungen venral der ossären Strukturen wohl im Sinne von Ganglionzysten. Die Größe mit einem Durchmesser von 1 cm tief inlingual."
Sind das keine zystischen Veränderungen? Oder haben die sich in Luft aufgelöst, obwohl die Beschwerden unverändert sind?
Lustig ist auch:
Das Gutachten des Orthopäden nennt als Untersuchungstermin den 28.11. 2014, was auch so stimmt.
Auf S. 5 schreibt er:
"Im Rahmen der vom LSG veranlassten medizinischen Sachaufklärung erfolgte zunächst eine nervenärztliche Begutachtung durch Prof. M. am 27.12.2014.
Wie soll das gehen? Wie kann eine Begutachtung zuerst erfolgen, obwohl sie einen Monat später stattgefunden haben soll?
Beide Begutachtungen fanden am 28.11.2014 statt und die beim Orthopäden als erstes.
Die dürfen munter so einen Müll erzählen und die Gerichte merken das nicht, die wollen das bewusst nicht merken.
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org