Na da wird bei Dir wenigstens eine persönliche Begutachtung gemacht. Bei mir hat der "Gutachter" das alles nach Papier gemacht.
Verhalte Dich neutral, ich weiß wie es teilweise bei Begutachtungen abgeht. Spielchen meine ich, wenn es an die Auswertung der Gutachten geht. Da kommt erst das schwerste von allem. Suche Dir schon einmal einen Arzt, der eventuell als sachverständiger Zeuge vor Gericht aussagen würde.
Er stellte eine Arthrose fest, obwohl kein Orthopäde eine diagnostiziert hat sondern Arthritis und Arthralgien.
Er stellte fest, das die Polyneuropathie kein Symptom einer Borreliose ist.
Er stellte fest, das eine chronische Entzündung der Nase (ACA) kein Symptom einer Borreliose ist.
Er stellte fest, das eine Lymphadenopathie kein Symptom einer Infektion ist.
Er stellte fest, das eine chronische Immunschwäche nach Borreliose keine Folge der Borreliose ist.
Er stellte fest, das Myalgien keine Folge von Borreliose ist.
Eine andere Ursache als die Borreliose hat er aber auch nicht genannt, obwohl das gerichtlich gefordert wurde.
Du mußt nur alle diejenigen Befunde mitnehmen, die im Zusammenhang mit der Borreliose stehen. Das heißt, alles was Deine Invalidität begründet. Alles was zwielichtig und zweideutig ausgelegt werden kann, mußt Du nicht beilegen. Zivilrecht, Du mußt nur die für Dich wichtigen Beweise beibringen.
Verhalte Dich neutral, ich weiß wie es teilweise bei Begutachtungen abgeht. Spielchen meine ich, wenn es an die Auswertung der Gutachten geht. Da kommt erst das schwerste von allem. Suche Dir schon einmal einen Arzt, der eventuell als sachverständiger Zeuge vor Gericht aussagen würde.
Er stellte eine Arthrose fest, obwohl kein Orthopäde eine diagnostiziert hat sondern Arthritis und Arthralgien.
Er stellte fest, das die Polyneuropathie kein Symptom einer Borreliose ist.
Er stellte fest, das eine chronische Entzündung der Nase (ACA) kein Symptom einer Borreliose ist.
Er stellte fest, das eine Lymphadenopathie kein Symptom einer Infektion ist.
Er stellte fest, das eine chronische Immunschwäche nach Borreliose keine Folge der Borreliose ist.
Er stellte fest, das Myalgien keine Folge von Borreliose ist.
Eine andere Ursache als die Borreliose hat er aber auch nicht genannt, obwohl das gerichtlich gefordert wurde.
Du mußt nur alle diejenigen Befunde mitnehmen, die im Zusammenhang mit der Borreliose stehen. Das heißt, alles was Deine Invalidität begründet. Alles was zwielichtig und zweideutig ausgelegt werden kann, mußt Du nicht beilegen. Zivilrecht, Du mußt nur die für Dich wichtigen Beweise beibringen.