Hallo Zusammen,
mein Mann hat gerade einen sehr hilfreichen Hinweis bekommen, für alle die jenigen die sich fragen wir man den privaten Versicherungen beikommen kann.
Feststellungen die im Verwaltungsverfahren und sozialrechtlichen Verfahren im Verwaltungsakt festgestellt wurden, dürfen nicht erneut von Zivilgerichten erörtert werden.
Hier ist entscheident, was im Verwaltungsakt bereits festgestellt wurde
BGH Beschluss vom 08. November 2011 Az VI ZB 59/10
http://openjur.de/u/258388.html
LG an alle Rosa
(vielleicht noch ein Tip am Rande, wenn der Verwaltungsakt ergangen ist, dann sofort eine Kopie an den Versicherer denn nur dann kann sich dieser nicht auf § 12 SGB X Abs. 2 berufen http://dejure.org/gesetze/SGB_X/12.html)
mein Mann hat gerade einen sehr hilfreichen Hinweis bekommen, für alle die jenigen die sich fragen wir man den privaten Versicherungen beikommen kann.
Feststellungen die im Verwaltungsverfahren und sozialrechtlichen Verfahren im Verwaltungsakt festgestellt wurden, dürfen nicht erneut von Zivilgerichten erörtert werden.
Hier ist entscheident, was im Verwaltungsakt bereits festgestellt wurde

BGH Beschluss vom 08. November 2011 Az VI ZB 59/10
http://openjur.de/u/258388.html
LG an alle Rosa
(vielleicht noch ein Tip am Rande, wenn der Verwaltungsakt ergangen ist, dann sofort eine Kopie an den Versicherer denn nur dann kann sich dieser nicht auf § 12 SGB X Abs. 2 berufen http://dejure.org/gesetze/SGB_X/12.html)