18.03.2015, 09:43
Hallo Linus,
Wenn es um die reine Schmerzbekämpfung geht, gibt es auch die Möglichkeit eines Versuches mit Hilfe von Tens-Geräten, die auf Reizstrombasis arbeiten, eine Linderung herbeizuführen. Ist dann allerdings ein anderes Thema.
http://www.apotheken-umschau.de/TENS und auch hier im Forum wurde davon schon positives berichtet.
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=1378
Wäre dann die Frage, ob sich daran auch die Krankenkasse beteiligt.
Liebe Grüße Urmel
Wenn es um die reine Schmerzbekämpfung geht, gibt es auch die Möglichkeit eines Versuches mit Hilfe von Tens-Geräten, die auf Reizstrombasis arbeiten, eine Linderung herbeizuführen. Ist dann allerdings ein anderes Thema.
http://www.apotheken-umschau.de/TENS und auch hier im Forum wurde davon schon positives berichtet.
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=1378
Wäre dann die Frage, ob sich daran auch die Krankenkasse beteiligt.
Zitat:Bei bestimmten Schmerzzuständen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Miete eines TENS-Geräts. Vor der Behandlung muss ein Antrag gestellt werden. Die Zuzahlung beträgt maximal zehn Euro für den gesamten Mietzeitraum. Eine erste TENS-Verordnung gilt – je nach Krankenkasse – für bis zu drei Monate. Verlängerungen sind möglich – wie in seltenen Fällen auch langfristige Verordnungen. Privatpatienten sollten die Kostenübernahme mit ihrer Kasse abklären, bevor sie ein Gerät mieten oder sogar kaufen.
Liebe Grüße Urmel
Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org
Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)