25.03.2015, 10:28
Hallo Birgit,
ein Willkommen hier im Forum.
So ist das eben mit der DRV, allerdings kann man rein garnichts sagen weil wir Deine Vorgeschichte, die Ursachen und Deine Auswirkungen in deren Zusammenhang und von wem die Gutachten vorher erstellt wurden nicht kennen.
Dem Amtsermittlungsgrundsatz muss das Gericht natürlich auch dem Vortrag der DRV folgen und es liegt erstmal im Ermessen des Gerichtes, ob es die Gesamtvorgänge als ausreichend erachtet oder zusätzliche Gutachten ein holt.
Auffällig ist, das es die DRV wohl in den letzten Jahren immer öfter auf Gerichtsverfahren ankommen läßt aus welchen Gründen auch immer.
LG Rosa
ein Willkommen hier im Forum.
So ist das eben mit der DRV, allerdings kann man rein garnichts sagen weil wir Deine Vorgeschichte, die Ursachen und Deine Auswirkungen in deren Zusammenhang und von wem die Gutachten vorher erstellt wurden nicht kennen.
Dem Amtsermittlungsgrundsatz muss das Gericht natürlich auch dem Vortrag der DRV folgen und es liegt erstmal im Ermessen des Gerichtes, ob es die Gesamtvorgänge als ausreichend erachtet oder zusätzliche Gutachten ein holt.
Auffällig ist, das es die DRV wohl in den letzten Jahren immer öfter auf Gerichtsverfahren ankommen läßt aus welchen Gründen auch immer.
LG Rosa