30.03.2015, 13:17
(13.03.2015, 12:55)Rosa45 schrieb: Hallo Ihr lieben,
damit ihr wisst was ich meine nur mal einen Auszug aus den Vorerkrankungen der BG zum Wegeunfall (allerdings ist die Halbseitenstörung Folge des Unfalles, vorher war eine distal betonte PNP vorhanden)
Zitat:Als Folgen Ihres Versicherungsfalles werden nicht anerkannt. weder im Sinne der Entstehung noch im Sinne der Verschlimmerung Tendinopathie der körperfernen Subscapularissehne und der Supraspinatussehne im Bereich der rechten Schulter, Zustand nach arthroskopischer Versorgung der linken Schulter, Spondylose im Bereich des 4 und
5. Halswirbelkörpers, Zustand nach Borreliose-lnfektion mit Überempfindlichkeit und herabgesetzter Kraft der linken Körperhälfte, Lyme-Arthritis im linken Kniegelenk mit zweifacher Arthroskopie und herabgesetzter allgmeiner Belastbarkeit, Skoliose der Wirbelsäule, Arthrosis deformans mäßigen Grades insbesondere der Lendenwirbelsäule
LG Rosa
Dazu noch den Schlusssatz des Gutachters zur PUV........ und das entgegen sämtlicher Befunde die auf borreliosebedingte Schädigungen abstellen (übrigenz ist der IgG bei der letzten Kontrolle und in der besagten Unklinik nicht negativ gewesen, sondern grenzwertig):
Einen lnvaliditätsgrad von 66%, der durch eine Borrelieninfektion bedingt ist, kann in diesem Fall nicht bestätigt werden. Die von der Patientin geschilderten Beschwerden sind nicht auf eine Borrelieninfektion zurückzuführen". Die Patientin ist antibiotisch adäquat behandelt
worden, die Borrelien IgG Antikörper im Serum sind negativ und die Borreliose ist somit als ausgeheilt zu betrachten. Es bestehen in diesem Zusammenhang keine Beeinträchtigungen der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
LG und nicht aufhören zu kämpfen, Rosa