12.05.2015, 15:11
Hallo FreeNine,
sobald das Gutachten bei Gericht vorliegt bekommst Du eine Durchschrift. Ich weiß jetzt nicht ob Du einen RA hast.
Wenn nein, dann mach doch einfach eine Sachstandsanfrage beim SG und auch ich drücke Dir natürlich die Daumen.
(wir haben jetzt den Antrag auf eine mündliche Verhandlung mit Gutachteranhörung gestellt, da das Gutachten des SG-Gutachters jenseits von gut und böse ist)
LG Rosa
sobald das Gutachten bei Gericht vorliegt bekommst Du eine Durchschrift. Ich weiß jetzt nicht ob Du einen RA hast.
Wenn nein, dann mach doch einfach eine Sachstandsanfrage beim SG und auch ich drücke Dir natürlich die Daumen.
(wir haben jetzt den Antrag auf eine mündliche Verhandlung mit Gutachteranhörung gestellt, da das Gutachten des SG-Gutachters jenseits von gut und böse ist)
LG Rosa