In meinem Schwerbehindertenverfahren hat das Landessozialgericht auf Anregung meines Anwaltes von der VDK-Landesrechtsabteilung beim Sozialgericht die BG-Akte zur Einsichtnahme angefordert und die enthält das Gutachten, das mir Lyme-Borreliose Stadium 3 und Lyme-Neuroborreliose Stadium 3 und das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 3102 bescheinigt.
Also noch eine Chance für mich.
Im BG-Verfahren muss ich jetzt abwarten, ob die BG ohne Verhandlung einlenken wird oder ob es zu einer Verhandlung kommt und was dabei letztlich herauskommt. Einfach ignorieren können wird das Gericht dieses Gutachen ja sicher nicht, die haben den Gutachter zugelassen und beauftragt (Gutachten nach SGG § 109). Zudem hat der Gutachter das Vorgutachten widerlegt und das mit Stellen aus der wissenschaftlichen Literatur belegt.

Im BG-Verfahren muss ich jetzt abwarten, ob die BG ohne Verhandlung einlenken wird oder ob es zu einer Verhandlung kommt und was dabei letztlich herauskommt. Einfach ignorieren können wird das Gericht dieses Gutachen ja sicher nicht, die haben den Gutachter zugelassen und beauftragt (Gutachten nach SGG § 109). Zudem hat der Gutachter das Vorgutachten widerlegt und das mit Stellen aus der wissenschaftlichen Literatur belegt.
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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