04.07.2015, 08:18
Hallo Zusammen,
ich gebe Euch einmal zu dem Thema einen Auszug aus der Stellungnahme zu einem Gutachten (da ich selbst davon auch betroffen bin) die wir mit medizinischer Unterstützung verfasst haben:
Bleibt am Ball, wenn es noch "kommt und geht" kann man evnetuell noch etwas dagegen tun.
LG Rosa
ich gebe Euch einmal zu dem Thema einen Auszug aus der Stellungnahme zu einem Gutachten (da ich selbst davon auch betroffen bin) die wir mit medizinischer Unterstützung verfasst haben:
Zitat:Unter Punkt 1. b) sollte der Sachverständige im Rahmen der Kausalitätsfrage die Schädigung der Nerven - periphere Polineuropathie - abklären in Zusammenhang mit auftretenden motorischen und sensiblen Störungen beider Beine mit anhaltendem Muskelabbau im Bereich der
Oberschenkel, chronische Erschöpfungssyndrome und die Begleitung der Polyneuropathie von Taubheitsgefühlen im Bereich der Hände und Füße sowie von Kopfschmerzen und gereizten Augen.
Entsprechend den Ausführungen des Sachverständigen sollen diese Beschwerden durch die Klinische Falldefinition der Borreliose (Stanek G et al. Lyme borreliosis: Clinical case definitions for diagnosis and management in Europe. Clin Mocrobiol Infect 2011; 17: 69-79) nicht zu erklären sein und somit hoch wahrscheinlich nicht auf die Borreliose zurückzuführen sein.
Beweis: gerichtliches Sachverständigengutachten vom 15.01.2015
Dagegen ist anzuführen, dass die Lyme-Borreliose gerade eine entzündliche Multisystemerkrankung ist und in Europa dabei asymptomatische Infektionen eher die Regel als die Ausnahme sind.
Beweis: 1) AWMF-Leitlinie Neuroborreliose der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, Register Nr. 030-071, 30.09.2012 (die klinischen Falldefinitionen Stanek et al. 2011 stimmen mit der Leitlinie überein)
2) Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen
3) Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens gem. § 412 Abs.1
ZPO
Betroffene Personen sollen über mögliche wichtige Manifestationen einer Borrelieninfektion aufgeklärt werden, wie u.a. das Bannwarth-Syndrom (schmerzhafte Entzündung der Nerven), die Lyme-Arthritis, die Acrodermatitis chronica atrophicans (Hautkrankheit im Spätstadium der Borreliose, bei welcher es vor allem an den Extremitäten zu Schwellungen, lividen fleckigen oder flächigen Verfärbungen, Substanzverlust des Subkutangewebes und lokalen Sensibilitätsstörungen aufgrund im Subkutangewebe betroffener Nerven kommt), Erythema migrans (Wanderröte), bei denen es, wie auch bei weiteren Symptomen auch nach Monaten bis Jahren noch zu einer chronischen Manifestation kommen kann.
Beweis: s.o.
Eine Polyneuropathie wird in Europa als Ausdruck einer Borrelieninfektion meist in Zusammenhang mit einer Acrodermatitis chronica atrophicans gesehen und verlangt für den Kausalitäts nachweis das Vorliegen weiterer klinischer Symptome der Lyme-Borreliose, die hier bereits u.a.
in Form der Lyme-Arthritis nachgewiesen sind.
Beweis: s.o.
Auch die Symptome der Radikulitis (Nervenwurzelentzündung) sind als Folge der Borreliose anerkannt und entwickeln sich bei 3/4 der Patienten nach einigen Wochen zu neurologischen Ausfällen, Paresen (Lähmungen) häufiger als Sensibilitätsstörungen und bilden damit wichtige anamnestische Angaben für das Vorliegen einer Neuroborreliose.
Beweis: s.o.
Die motorischen und sensiblen Störungen beider Beine sind somit, wie auch die Taubheitsgefühle in Händen und Füßen mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Gesamtschau Folge der Borrelieninfektion.
Bleibt am Ball, wenn es noch "kommt und geht" kann man evnetuell noch etwas dagegen tun.
LG Rosa