06.07.2015, 09:39
Zitat:Die Wettbewerbszentrale sieht die Werbung mit dem Arzt sehr kritisch: „Da haben wir es ein bisschen einfacher als beim Apotheker“, erklärt Köber. Anders als bei Apothekern, bei denen die Berufsordnung und andere gesetzliche Richtlinien nicht so eindeutig seien, gebe es in der ärztlichen Berufsordnung ein eindeutiges Verbot: „Der Arzt darf seinen Namen nicht hergeben für Produktwerbung.“ So solle verhindert werden, dass seine Tätigkeit kommerzialisiert werde, und dafür gesorgt werden, dass er objektiv bleibe.Aus:
http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de...14930.html
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwal...hlen/9674/