19.07.2015, 09:22
Hi Luddi,
im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung wärst Du auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis mit ALG1 abgesichert.
Ein Reha-Antrag kann auch in einen Rentenanrag umgedeutet werden.
Da Dich Deine Krankenkasse aufgefordert hat hast Du das Recht darrüber zu enscheiden nicht mehr.
...
LG
im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung wärst Du auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis mit ALG1 abgesichert.
Ein Reha-Antrag kann auch in einen Rentenanrag umgedeutet werden.
Da Dich Deine Krankenkasse aufgefordert hat hast Du das Recht darrüber zu enscheiden nicht mehr.
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LG