Hat aber an Aktualität nicht eingebüßt. Wie Du sicher auch weißt, hat sich mit dem Patientenrechtegesetz rein gar nichts geändert. Weder wurde eine Beweislastumkehr eingeführt noch gibt es einen Entschädigungsfond für Härtefälle.
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaf..._node.html
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