Hallo @anfang, das was du schreibst ist einerseits schon korrekt.
Aber der Gutachtertermin ist ja eine "Leistung" der DRV, und der Arzttermin beim Gutachter wird ja auch von der DRV bezahlt. Warum sollte dann die Krankenkasse den Transport dahin tragen?
Es ist schon korrekt, wenn Carlinsche den Transport im Vorfeld mit der DRV klärt, denn in ihren Schreiben erklären sie, das sie die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) bzw. bei Benutzung eines privaten PKW eine Wegstreckenentschädigung leisten.
Und sie schreiben weiter, wenn bei Schwere der Behinderung es mit diesen Beförderungsmitteln nicht möglich ist, dies dann der DRV mitzuteilen und den Gutachter nicht aufzusuchen. Der Versicherte bekommt dann eine neue Nachricht. (So in meinem Schreiben der DRV von 2012)
Also, wenn der Text der Gleiche ist, wovon ich mal ausgehe, dann hat Carlinsche alles richtig gemacht und muss nun warten, was die DRV als nächstes für Notwendig hält.
LG FreeNine
Aber der Gutachtertermin ist ja eine "Leistung" der DRV, und der Arzttermin beim Gutachter wird ja auch von der DRV bezahlt. Warum sollte dann die Krankenkasse den Transport dahin tragen?
Es ist schon korrekt, wenn Carlinsche den Transport im Vorfeld mit der DRV klärt, denn in ihren Schreiben erklären sie, das sie die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) bzw. bei Benutzung eines privaten PKW eine Wegstreckenentschädigung leisten.
Und sie schreiben weiter, wenn bei Schwere der Behinderung es mit diesen Beförderungsmitteln nicht möglich ist, dies dann der DRV mitzuteilen und den Gutachter nicht aufzusuchen. Der Versicherte bekommt dann eine neue Nachricht. (So in meinem Schreiben der DRV von 2012)
Also, wenn der Text der Gleiche ist, wovon ich mal ausgehe, dann hat Carlinsche alles richtig gemacht und muss nun warten, was die DRV als nächstes für Notwendig hält.
LG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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