20.11.2015, 16:03
Hallo borrärger,
wenn dein Ziel der Reha die Erwerbsunfähigkeitsrente sein sollte, dann folgender Hinweis:
Berentet wird man nicht wegen einer Krankheit (und Borreliose gilt dazu noch als heilbare Krankheit!!!).
Die Berentung erfolgt wegen voraussichtlich bleibender gesundheitlicher Einschränkungen und eingeschränkter oder nicht mehr vorhandener und nicht absehbar wiederherstellbarer Leisungsfähigkeit.
Vollrente weniger als 3 Std. tgl. belastbar, Teilrente bis 6 Std. belastbar.
Bestehe besser nicht auf Borreliose, sondern taktisch besser auf zu geringer Belastbarkeit, egal was die Ursache ist.
LG Oolong
wenn dein Ziel der Reha die Erwerbsunfähigkeitsrente sein sollte, dann folgender Hinweis:
Berentet wird man nicht wegen einer Krankheit (und Borreliose gilt dazu noch als heilbare Krankheit!!!).
Die Berentung erfolgt wegen voraussichtlich bleibender gesundheitlicher Einschränkungen und eingeschränkter oder nicht mehr vorhandener und nicht absehbar wiederherstellbarer Leisungsfähigkeit.
Vollrente weniger als 3 Std. tgl. belastbar, Teilrente bis 6 Std. belastbar.
Bestehe besser nicht auf Borreliose, sondern taktisch besser auf zu geringer Belastbarkeit, egal was die Ursache ist.
LG Oolong
Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.
Wolfgang Amadeus Mozart