04.12.2015, 12:58
(03.12.2015, 22:44)Hydrangea schrieb: Ist es wirklich sicher, dass die freiwilligen "Zusatzdaten", nicht einfach auch ohne Einverständnis des Versicherten, gespeichert werden?
Ja, schon. Auch die Ärzte und Apotheker werden eine elektronische Karte haben, den elektronischen Heilberufeausweis. Wenn nun Daten von dir gespeichert werden sollen, muss sowohl deine eGK sowie der Heilberufeausweis in ein entsprechendes Lesegerät gesteckt werden, welches Zugang zur Telematikinfrastruktur bietet. Sowohl du, als auch der Arzt, müssen für die Speicherung von Daten ihre PIN eingeben. Die letzten 50 Zugriffe werden auf der Karte selbst gespeichert.
Der größte Nachteil an dem Ganzen ist, dass es viel zu umständlich ist. In einer Notsituation bräuchten die Rettungskräfte ein Kartenlesegerät um meine Notfalldaten zu lesen, was in der Praxis wohl unpraktisch sein dürfte.