Hallo @ all, liebe Rosa;
Mein Gerichtstermin in der Rentenklage liegt nun hinter mir. Das Urteil war schon aus den ersten Worten des Richters zu entnehmen. (Rentenantrag vor 4 Jahren gestellt!)
Ohne Worte: Die Klage wurde abgewiesen!
Ablauf. Verhandlung war auf eine halbe Stunde angesetzt. 5 min verspätet begann der Richter den bisherigen Vorgang vorzutragen. Das dauerte ca. 10 min. Der Richter bezog sich zusammenfassend nur auf die 3 Gutachten der DRV und das Gutachten des SG und lobte seine Gutachterin in höchsten Tönen!
Jetzt durften wir uns äußern, da der Ausgang schon feststand, war da ja nicht viel mehr zu erklären.
Meine gegensätzlichen Befunde und Gutachten und sogar nachgewiesene widersprüchliche Aussagen der DRV wurden ignoriert bzw. heruntergespielt.
Aus meiner Berufsausbildung wurde ein Anlernberuf gemacht. (Ich bin vor 61 geboren und zähle eigentlich auch noch unter den Berufsschutz ich glaube §240 - muss ich nachschauen...) - habe selbst kurz noch einiges versucht richtigzustellen bzgl. Arbeitsstelle und Aussagen DRV.
Jedenfalls an meinen Vertreter gerichtet, äußerte der Richter sich im Gespräch, sie haben sich ja über eine Berufung informiert...
Zur Frage an die Vertretung der DRV ob sie noch etwas zu ergänzen hätten. - Wir schließen uns den Ausführungen des Richters an.
Somit wurde die Klage abgewiesen und ich warte nun auf das dazugehörige Schriftstück.
@ Rosa - ich hatte dir gleich darauf eine PN geschrieben. Muss sie aber gelöscht statt versendet zu haben. Ich melde mich aber noch mal!
Also geht es weiter im alten Trott ..... Und in Berufung!
LG
Mein Gerichtstermin in der Rentenklage liegt nun hinter mir. Das Urteil war schon aus den ersten Worten des Richters zu entnehmen. (Rentenantrag vor 4 Jahren gestellt!)
Ohne Worte: Die Klage wurde abgewiesen!
Ablauf. Verhandlung war auf eine halbe Stunde angesetzt. 5 min verspätet begann der Richter den bisherigen Vorgang vorzutragen. Das dauerte ca. 10 min. Der Richter bezog sich zusammenfassend nur auf die 3 Gutachten der DRV und das Gutachten des SG und lobte seine Gutachterin in höchsten Tönen!
Jetzt durften wir uns äußern, da der Ausgang schon feststand, war da ja nicht viel mehr zu erklären.
Meine gegensätzlichen Befunde und Gutachten und sogar nachgewiesene widersprüchliche Aussagen der DRV wurden ignoriert bzw. heruntergespielt.
Aus meiner Berufsausbildung wurde ein Anlernberuf gemacht. (Ich bin vor 61 geboren und zähle eigentlich auch noch unter den Berufsschutz ich glaube §240 - muss ich nachschauen...) - habe selbst kurz noch einiges versucht richtigzustellen bzgl. Arbeitsstelle und Aussagen DRV.
Jedenfalls an meinen Vertreter gerichtet, äußerte der Richter sich im Gespräch, sie haben sich ja über eine Berufung informiert...
Zur Frage an die Vertretung der DRV ob sie noch etwas zu ergänzen hätten. - Wir schließen uns den Ausführungen des Richters an.
Somit wurde die Klage abgewiesen und ich warte nun auf das dazugehörige Schriftstück.
@ Rosa - ich hatte dir gleich darauf eine PN geschrieben. Muss sie aber gelöscht statt versendet zu haben. Ich melde mich aber noch mal!
Also geht es weiter im alten Trott ..... Und in Berufung!
LG
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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