08.12.2015, 19:28
Hallo Freenine,
tut mir sehr leid für Dich.
Ich verstehe nicht, warum eigene Gutachten nicht gewertet bzw. ignoriert werden. Gilt hier die Regel: "Im Zweifel für den Beklagten" ?
Grüße
Eduard
tut mir sehr leid für Dich.
Ich verstehe nicht, warum eigene Gutachten nicht gewertet bzw. ignoriert werden. Gilt hier die Regel: "Im Zweifel für den Beklagten" ?
Grüße
Eduard