13.01.2016, 10:24
Eine klare Rückantwort habe ich leider nicht bekommen.
Er schrieb nur, dass meine KK eine spezielle Vereinbarung im Rahmen der häuslichen Pflege hat und somit Medikamente i.V. verabreicht werden dürfen ( Einzelfallentscheidung), was sonst nur eine ärztliche Leistung ist.
Andere Pflegedienste dürfen Infusionen geben, aber ohne Medikamente.
Am besten bei seiner jeweiligen KK noch anfragen...
Er schrieb nur, dass meine KK eine spezielle Vereinbarung im Rahmen der häuslichen Pflege hat und somit Medikamente i.V. verabreicht werden dürfen ( Einzelfallentscheidung), was sonst nur eine ärztliche Leistung ist.
Andere Pflegedienste dürfen Infusionen geben, aber ohne Medikamente.
Am besten bei seiner jeweiligen KK noch anfragen...
Liebe Grüße Jo
OnLyme-Aktion.org
Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.