22.02.2016, 16:44
Ich werde wohl auch dem Sozialverband beitreten. Dachte aber, daß dieser nur berät. Eine Versicherung mußt Du auch rechtzeitig abschließen, ich weiß nicht genau wie lange Versicherungen vor Eintritt des Falls abgeschloßen sein müßen. Es gibt hierfür fristen. Kannst Du Dich aber bei jeder Versicherung informieren, womöglich zählt es dann schon als Fall, wenn Du Rente beabtragst.
Erst sollte man länger krank geschrieben sein. Dann kommt man in Reha und evtl. noch zu einem Gutachter. Hier bin ich jetzt. Dann kann man Widersprechen, wenn man nicht durch kommt, zu klagen fängt man im allgemeinen erst an, wenn der Widerspruch abgelehnt wird. Aber professionelle Hilfe kann vielleicht was nutzen, ich habe bisher keine in Anspruch genommen.
Erst sollte man länger krank geschrieben sein. Dann kommt man in Reha und evtl. noch zu einem Gutachter. Hier bin ich jetzt. Dann kann man Widersprechen, wenn man nicht durch kommt, zu klagen fängt man im allgemeinen erst an, wenn der Widerspruch abgelehnt wird. Aber professionelle Hilfe kann vielleicht was nutzen, ich habe bisher keine in Anspruch genommen.
liebe Grüße borrärger

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