(29.01.2013, 20:14)Regi schrieb: Also ich würde sagen, dass z.B. Leiter von SHG's und/oder Vorstandsmitglieder von Patientenorganisationen unter "Sonstige Berufe im Gesundheitswesen (Mitarbeiter medizinischer Institutionen)" durchgehen könnten.
Hier kann man sich registrieren:
http://www.aerztezeitung.de/service/anmeldung/
LG, Regi
Ja Regi das ist richtig, zur Registrierung bzw.Anmeldung ist ein beglaubigtes Abschlußdokument für Heilberufe
( Mediziner,ausgebildete Krankenpflege/r,Studenten eines Heilberufs ) vorzulegen.
Jedoch werden Vorstandsmitglieder von Patientenorganisationen oder Leiter von SHGs ohne Heilberufsabschluß nicht zugelassen.
viele Grüße
Ingeborg
Nur selten weiß eine Krankheit,wie sie sich nach dem Lehrbuch zu verhalten hat.( RKI,Epi.Bull. 2002 Nr. 5 )