16.02.2014, 18:33
Hallo!
Müssen sie aber.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
Der Gutachter ist zwar nicht direkt die Behörde, aber die Begutachtung ist Bestandteil des Verfahrens.
Liebe Grüße
Annette
Zitat:Habe allerdings auch schon gelesen das die GA solche Unterlagen gar nicht erst entgegen nehmen.
Müssen sie aber.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
Der Gutachter ist zwar nicht direkt die Behörde, aber die Begutachtung ist Bestandteil des Verfahrens.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org