20.12.2018, 19:57
Noch was wegen dem Widerspruch: Sinnvoll wäre da am ehesten, wenn du einen Arzt hast, der das medizinisch begründen kann. Einen Anwalt brauchts da wie gesagt m.E. nicht. Wenn du einen Arzt hast, zudem du einen guten Draht hast, dann kannst du deinen Widerspruch vielleicht selbst medizinisch-fachlich begründen und es deinem Arzt vorlegen. Wenn er es für gut befindet (ggfs. soll er Änderungen machen), dann würde ich die Begründung unter seinem Namen mit seinem OK dann dem Widerspruch beilegen. Was nämlich ein Laie meint - es sei so gut begründet wie es will - dürfte im Zweifelsfall niemanden interessieren. Da die Ärzte ja keine Zeit haben, sowas ordentlich zu begründen, dürften die sich über diese Entlastung sogar freuen.
Beantrage auch das Gutachten (und ggfs. Akteneinsicht), das dem ablehnenden Bescheid zugrunde liegt. Dann kannst du das als Grundlage deiner Gegenargumentation verwenden. Ich würde aber wie gesagt mir nicht zu viel Hoffnung machen und dementsprechend nicht zu viel Energie da reinstecken. Du solltest auch nicht dein ganzes Pulver vorab verschießen, sondern noch ein paar Joker fürs Sozialgericht aufheben. Vorab vielleicht auch gleich kundig machen, welcher Gutachter für deinen Fall in Frage kommen würde. Für CFS ist mir z.B. deutschlandweit nur einer in Hamburg bekannt.
Denke an die Fristwahrung, dass du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen musst. Das geht auch ohne Begründung, diese kann dann in Ruhe ausgearbeitet und nachgereicht werden. Halt im Widerspruch vermerken, dass eine Begründung nachgereicht wird. Sensible Schreiben würde ich auch immer mit Einschreiben per Rückschein versenden.
Beantrage auch das Gutachten (und ggfs. Akteneinsicht), das dem ablehnenden Bescheid zugrunde liegt. Dann kannst du das als Grundlage deiner Gegenargumentation verwenden. Ich würde aber wie gesagt mir nicht zu viel Hoffnung machen und dementsprechend nicht zu viel Energie da reinstecken. Du solltest auch nicht dein ganzes Pulver vorab verschießen, sondern noch ein paar Joker fürs Sozialgericht aufheben. Vorab vielleicht auch gleich kundig machen, welcher Gutachter für deinen Fall in Frage kommen würde. Für CFS ist mir z.B. deutschlandweit nur einer in Hamburg bekannt.
Denke an die Fristwahrung, dass du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen musst. Das geht auch ohne Begründung, diese kann dann in Ruhe ausgearbeitet und nachgereicht werden. Halt im Widerspruch vermerken, dass eine Begründung nachgereicht wird. Sensible Schreiben würde ich auch immer mit Einschreiben per Rückschein versenden.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg