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Tja, dann steht '(Lehr)-meinung des Arztes gegen dem des Patienten im schlechten Fall.
Im Guten, wenn die psychiatrische Krankheit ausgeheilt ist (wie belegen, ersehen, beweisen?)
stellt der Arzt dazu ein passenden Attest aus und man ist sozusagen 'rehabilitiert' , - leider habe ich
festgestellt, dass grad im psychologischen/psychiatrischen Bereich - und dazu gehören ja auch die seel. Krankheiten wie Depressionen etc. es eben AUF den Arzt ankommt.
Auf aus sowas wie gegenseitige Symphatie.
Wer erlaubt sich schon binnen ca. 5 Minuten (ohne Messwerkzeug/Labor) da eine Meinung zu bilden??
Mir wurde jedenfalls in so kuzer Zeit (nach 3 Minuten ansehen) eine Diagnose gestellt.
Die konnte ich bis jetzt nicht wiederlegen - (und weiss auch gar nicht wie).
Ob es nicht auch die subjektive Meinung eines Arzts mitspielt, wie ich grad im Moment auf ihn wirke ?
Im psychiatrischen Bereich lernt man das zwar ebenso wie im medizinischen Bereich - aber wo sind da die Richtlinien festgelegt und von wem.
Für mich als Laie noch undurchsichtiger.
Grüsse
Ehemaliges Mitglied 1
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Zitat:Ich will nämlich nicht mit einer "hypochondrischen Störung" in Reha gehen, denn da wird man die körperlichen Beschwerden dann erst recht nicht ernst nehmen.
vermutlich, wenn Du diese Diagnose tatsächlich überbringen würdest oder musst, was ich nicht täte!
Zitat:Wenn die Diagnosen zukünftig auf Karte gespeichert werden
Ist das schon beschlossen?
Dann aber doch sicher nur die Diagnosen, die ab einem Stichtag dazukommen?
"Verjähren" Diagnosen eigentlich?
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@Niko: Übrigens hast du mich gerade auf eine Idee gebracht, nämlich von der Krankenkasse sämtliche dokumentierte Diagnosen inkl. Arztangabe anzufordern. Ich denke, da muss es eine Gesetzesgrundlage dafür geben.
Ehemaliges Mitglied 1
Unregistered
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Zitat: Oder meinst du, ob das irgendwann aus der Akte verschwindet?
Ein Arzt verwahrt glaube ich 10 Jahre, aber dank digitalem Zeitalter wird es vermutlich auch nicht immer mehr nach 10 Jahren gelöscht. Habe zuletzt davon profitiert, als ich einen Befund meines Hautarztes abgeholt habe, der einige Jahre über 10 Jahre alt und noch vorhanden war.
Zitat:Wäre aber mal interessant zu klären, wie lange das bei den Krankenkassen vorgehalten wird.
Ja, das würde mich auch interessieren.
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(26.01.2018, 21:40)Niko schrieb: Zitat:Wäre aber mal interessant zu klären, wie lange das bei den Krankenkassen vorgehalten wird.
Ja, das würde mich auch interessieren.
Bin ich gerade auch dabei herauszufinden. SGB5 § 304 und §292 geben da z.T. Auskunft
Siehe
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27.01.2018, 00:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2018, 00:47 von
FreeNine.)
Markus,
oder du lädtst dIr den
AUD-Beleg hier runter und lässt ihn dir von der Kasse ausfüllen spaßeshalber. Das machen die umsonst und die Krankenzeiten rückwärts und vieles andere geht sehr weit zurück. Du musst den ja nicht bei der DRV abgeben. Wenn es soweit ist, holst du dir einen neuen aktuellen. Mehr dazu bei Fragen gern später.
Eine Arztangabe ist hier allerdings nicht dabei. (Siehe mein Link in Beitrag 28)
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