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Ergänzend zu meinem vorherigen Eintrag:
nur durch dieses Forum bin ich überhaupt in die Lage gekommen, mich mit Borreliose auseinander zu setzen und habe auch durch Forumsteilnehmer aus der Schweiz wertvolle Tipps im Umgang mit den Versicherungen erhalten.
Diesen Mehrwert durch das Forum ist immens hoch!
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20.06.2019, 16:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2019, 16:07 von
Zuversichtliche.)
So, ich war jetzt bei dem Neurologen.
Letztendlich hat es mich bis jetzt noch nicht weitergebracht. Er hat Neuroborreliose ausgeschlossen (stimme ich ihm ja zu).
Habe ihn danach nochmals zu dem Liquor gefragt: meine Lymphozyten seien zwar über der Norm, IGG-Sythese sei auch auffallend - aber es gibt eben Menschen, die Werte über der Norm haben. Da meine Zellzahl in Ordnung sei, bräuchte ich mir keine Sorgen machen.
Auch die "gliomatöse Läsionen bifrontparietal" seien nicht beunruhigend - das hat man eben schon einmal. Er hat sie sich dann auf der CD noch angeschaut, aber die Meinung war ja schon, das alles nicht beunruhigend sei.
Habe mich dann nochmals informieren lassen, dass man immer Antikörper bildet, evidenzbasierte Analysen, man könne auch unter AB-Therapie Lumbalpunktion machen, etc pp.
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20.06.2019, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2019, 16:25 von
Zuversichtliche.)
Diagnose war "Ausschluss Neuroborreliose".
Schriftlicher Befund erhalte ich noch.
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Das erklärt aber nicht deine kognitiven Probleme, hat er da keine Erklärung dafür?
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Auch meine Missempfindungen im Kopf erklärt das nicht, oder sonstige Missempfindungen (das ist doch eigentlich Thema von Neurologie).
Werde jetzt neuropsychologische Konzentrationstests machen. Wenn die dann allerdings auf niedrigem Niveau sind und ich die bestehe, dann habe ich endgültig verloren. Sowohl gegenüber meinen Versicherungen, als auch gegenüber mir selbst.
Davon abgesehen kostet es soviel Kraft das ganze. Zumal ich genauestens beschreiben sollte, wie sich meine Missempfindungen in der Hand am Anfang angefühlt hatten. Das konnte ich wirklich nicht mehr. Genauso wenig wie oft ich am Tag die Missempfindungen hatte.
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Zitat:Werde jetzt neuropsychologische Konzentrationstests machen. Wenn die dann allerdings auf niedrigem Niveau sind und ich die bestehe, dann habe ich endgültig verloren. Sowohl gegenüber meinen Versicherungen, als auch gegenüber mir selbst.
Nein, sehe ich nicht so. Eine psychiatrische Begutachtung/Diagnose könnte für Rente, respektive Krankentaggeld noch ein Hintertürchen sein.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
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Zitat:Es würde sonst ja heißen, dass jemand mit geringem Einkommen und ohne Rechtsschutzversicherung in der CH keine Chance hat sein Recht durchzusetzen.
Das ist mehr oder weniger so hier. Es gibt kostenlose Rechtsberatung, aber die reissen sich in der Regel kein Bein aus. Aber auch mit Rechtschutzversicherung und Anwalt muss man sich gut überlegen, mit welcher Strategie man bezüglich Diagnose vorgeht. Ohne Diagnose keine Rente. Die Borreliose, insbesondere nicht therapierbare Residualschäden davon, sind in der Regel sehr schwer zu beweisen. Und dann muss auch noch, unabhängig von der Diagnose, bewiesen sein, dass die Beschwerden die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Da kann es besser sein, man setzt auf eine psychische Diagnose. Solche Diagnosen werden unsereinen ja massenhaft verteilt. Auf die medizinische Versorgung hat das schlussendlich keinen Einfluss, denn Taggeld-/Rentenversicherungen kommunzieren nicht mit Krankenkassen und es steht jedem Arzt frei, eine Krankheit auf Verdacht zu behandeln, unabhängig davon, mit welcher Diagnose man verrentet ist.
Bei mir wurde die Borreliose teilweise als Rentendiagnose anerkannt. Ausschlaggebend war sicher die positive PCR aus zwei Proben (Haut und Blut); histologischer Befund von Haut, der mit ACA vereinbar ist und vor allem die Krankengeschichte, wo die ACA fünf Jahre vor der Diagnose klinisch beschrieben wurde (leider nicht als solche diagnostiziert). Das Einfordern aller Krankenakten auf zehn Jahre zurück war mir für die Beweisführung ausserordentlich hilfreich, zumal ich damit beweisen konnte, dass die Diagnose/Therapie viel zu spät einsetzte und damit auch gemäss geltender Lehrmeinung mit Residualschäden zu rechnen ist.
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
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Ich sehe es auch so: die Diagnose Borreliose bringt einem nichts, da man die Arbeitsunfähigkeit nur sehr schwer beweisen kann.
Leider habe ich es noch nicht einmal geschafft eine Psychodiagnose zu erhalten.
Und wenn ich die jetzt bekomme, dann muss ich auch noch nachweisen, dass ich die seit der Beginn meiner Krankheit (Borre-Ausbruch) habe oder es mit der Borre zusammenhängt.
Ich hätte von Anfang an eine Psychodiagnose gebraucht oder zumindest als Zweitkrankheit.
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