Hallo Claudia,
ich habe auch Widerspuch damals eingelegt. Es gab einen Teilabhilfebescheid und auf meine Begründung 40% statt der bewilligter 30% auf Erstantrag. Im Endbescheid wurde das Merkzeichen dann per neuer Begründung nicht bewilligt.
Schau hier
Hast du zur Begründung des Widerspruches Kopien der vom Amt angeforderten Arztbefunde angefordert bzw. liegen die dir vor?
Hast du die tabellarische Begutachtung des Gutachters vom GdB-Amt erhalten?
(20.03.2018, 18:03)FreeNine schrieb: PS. Diese tabellarische Bearbeitung/Übersicht des Gutachters (= Stellungnahme durch den Ärztlichen Dienst) wird dem Bescheid nicht beigelegt, die muss man dann zur Ansicht nachfordern, ggf. zur Widerspruchsbegründung.
Wenn dir außer dem Widerspruchsbescheid nichts weiter vorliegt, würde ich form- und fristgerecht Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen, dann wenn du Einsicht in die Dokumente hast, die das Amt angefordert oder selbst erstellt hat und damit sachlich begründen kannst.
Ich habe es damals so gemacht:
Als ich 4 Wochen später immer noch keine Kopien zugesendet bekommen habe, nochmalige Nachfrage meinerseits mit einer Fristsetzung von ca. 14 Tagen:
Lass dich nicht unter Zeitdruck setzen, mit den Einschränkungen durch CFS, bist du eben nicht so leistungsfähig, dass können sie ruhig sehen...! Ggf. mustt du dir für die Begründung auch die nötige Hilfe noch einholen. Also die Begründung kannst du jederzeit nachreichen, hauptsache der Widerspruch ist in der Frist gestellt! Die Begründung bei mir habe ich dann letztendlich erst ende Mai nachgereicht.
Ich habe damals auch gedacht, dass ich überall nur 10 Punkte bekommme, welche nicht zusammengezählt werden.
Z.B. Habe ich meine Widerspruchsbegründung auch wie folgt zusammengefasst:
Zitat:Zusammenfassung - gesundheitlichen Beeinträchtigungen:
Nach meiner langen Ärzteodyssee seit dem Jahr 2000 mit den vielen gleichzeitig bestehenden (zeitlich überschneidenden) Erkrankungen und Diagnosen fällt es - nicht nur mir - schwer die Beschwerden und Auswirkungen einer jeweiligen Erkrankung zuzuordnen. Viele Krankheiten haben ähnliche Symptome. (Mit der obigen Tabelle habe ich versucht eine kleine Einteilung aus meiner Sicht darzustellen.) Bei der chronischen Borreliose (Spirochäteninfektion) genauso wie bei dem chronischem Erschöpfungssyndrom handelt es sich um eine Multisystem- bzw. Multiorganerkrankung. Leider gibt es auf Grund fehlender Forschung keine sicheren Nachweise und es können immer nur einzelne Krankheitssymptome behandelt bzw. gelindert werden. Selbst die Arzneimitteltherapie mit Einnahme mehrerer Medikamente bei verschiedenen Erkrankungen (Multimorbidität) kann zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Wirkstoffen führen. Es erfolg-ten bisher viele Differenzialdiagnosen, um andere Erkrankungen auszuschließen. Trotz allem Behandlungsversuchen hat sich der Gesundheitszustand nur in einzelnen Bereichen stabilisiert. Insgesamt hat sich durch die sich langsam verstärkende Erschöpfung der allgemeine Gesundheitszustand verschlechtert.
Ebenso erlaube ich mir Informationsmaterial beizufügen, aus dem hervorgeht, das sich eine Borreliose, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und richtig behandelt wird, zu einer schweren Multiorgan-Erkrankung entwickeln kann, die sich nicht nur in vielfältigen körperlichen Beschwerden, sondern auch in neurologischen und kognitiven Störungen sowie psychischen Problemen äußert. Siehe Anlage B3
Schlussfolgerung:
Ich beantrage daher, den angefochtenen Bescheid zu ändern und erneut über die Höhe des Grades der Behinderung und die Feststellung eines Merkzeichens zu entscheiden.
Erklärung zum Widerspruchsbegründung:
Die Zusammenstellung der Anlage zum Fragebogen wurde - wie schon im Vorfeld bei anderen Stellungnahmen - mit Hilfe und in Zusammenarbeit mit Herrn XXX erstellt, da mir die Aufgabe selbst teils zu komplex war.
Vielleicht hilft dir der ein oder andere Gedankengang von mir.
LG FreeNine