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05.08.2014, 23:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2014, 23:40 von
riesar.)
Hallo.
Ich bin Neu hier und finde dieses Forum sehr gut. Befinde mich in fast der selben Lage. Mein EMR Antrag wurde heute abgelehnt, ich lege erstmal Widerspruch ohne Begründung als Einschreiben mit Rückschein ein. Begründen lass ich dann durch den VDK. Durch die AfA bekomme ich ALG1 nach §145. Wie lange hat man eig. Zeit sich bei der AfA zu melden das man bei der DRV Widerspruch eingelegt hat? Da ja das Verfahren noch läuft.
LG. riesar.
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06.08.2014, 20:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2014, 20:51 von
FreeNine.)
Hallo Riesar,
(05.08.2014, 23:33)riesar schrieb: Hallo.
Ich bin Neu hier und finde dieses Forum sehr gut.
Herzlich
auch von mir hier im Forum.
Und danke im Namen aller für
dein Lob!!!!
(05.08.2014, 23:33)riesar schrieb: Wie lange hat man eig. Zeit sich bei der AfA zu melden das man bei der DRV Widerspruch eingelegt hat? Da ja das Verfahren noch läuft.
Das weis ich jetzt auch nicht genau. Da man aber jede Veränderung bei der AfA sofort melden soll, soweit ich mich erinnern kann, denke ich mal, das man es baldigst macht und im gleichen "Atemzug", angibt, das du darauf Widerspruch einlegen wirst.
Also ich habe nachgeschaut. Ca. 1 Woche nach Erhalt des ablehnenden Bescheides der RV habe ich in meinem Fall diesen Bescheid in Kopie inkl. 1 Mitteilungsschreiben bei der AfA abgegeben und mir den Eingang bestätigen lassen. Im Schreiben habe ich erklärt, das ich fristgerecht Widerspruch dagegen einlegen werde.
Deine PN wird auch noch beantwortet.
LG FreeNine
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06.08.2014, 21:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2014, 21:56 von
riesar.)
Hallo.
Danke erstmal für eure Antworten. Ich hab heute den Widerspruch gegen den Bescheid weggeschickt, dann werde ich mich morgen mal bei der AfA melden.
LG riesar
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Hallo Riesar,
(07.08.2014, 20:45)riesar schrieb: Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?
Eigentlich nicht, schau in #17 die Erklärung des Rechtsanwaltes.
und mein # 20 dazu.
Frage doch ganz einfach nach, wo das
nachzulesen ist, diese Aufhebung!!!
(07.08.2014, 20:45)riesar schrieb: ..als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt.
Also das geht ja so auch nicht, da bin ich auch verwirrt. Klingt so nach dem Schreiben des RA # 17
(07.08.2014, 20:45)riesar schrieb: ....Post der SB bekomme.
Hilf mir auf die Sprünge; wer ist SB?
Ansonsten findest du vielleicht speziell dazu Hilfe im Forum:
http://www.krank-ohne-rente.de/
Da habe ich mir auch schon Infos geholt.
Lass dich nicht unterkriegen, es ist schon spät. Vielleicht kann noch ein anderer weiterhelfen.
LG FreeNine
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