Das deutsche Recht hält es scheinbar für korrekt, wenn man als Patient imer wieder zum Arzt geht, massive Beschwerden hat, der Arzt lässt wenige Verdachtsdiagnosen abklären (bei mir Schilddrüse und Fibromyalgie, was beides negativ war), dann muss der Arzt nicht mehr weitersuchen. Es ist kein Fehler, wenn der Arzt es für erledigt hält, weil er keine Lust zum Weitersuchen hat und es auch nicht für nötig hält, weitere Fachärzte hinzuzuziehen, obwohl der Patient immer noch krank ist. Der Patient halt Pech gehabt. Das kann es doch nicht sein...
Eigentlich müsste man so etwas öffentlich machen, das ist ein Skandal. Aber wie und bringt es etwas?
Danke fürs in den Arm nehmen und umurmeln.
Rosa, für Dich ganz besonders festes Daumendrücken und auch für die, die das oder Behördenkriege anderer Art noch vor sich haben!
Urmel, ich habe nachgesehen, es sind 3822,88 € laut Gebührenordnung. Das macht den Kohl jetzt auch nicht mehr fett, wenn ich überlege, was ich alleine durch die Gehaltseinbußen, die niedrigere Rente, die ohne Erkrankung deutlich höher gewesen wäre, für finanzielle Verluste habe. Das geht in die zigtausende. So muss ich z.B. die 10,8% Rentenkürzung bis zum Lebensende in Kauf nehmen. Gesamtkosten des Prozesses etwas mehr als 12.000 €. Behandlungkosten....
Ich muss halt vermutlich begrenzte Zeit unseren Dispo in Anspruch nehmen, bekomme hoffentlich zeitnah meine Steuererstattung (abgeschickt habe ich die Steuererklärung am 13.1., mache ich immer zeitig, weil wir jedes Jahr außergewöhnliche Belastungen in 5-stelliger Höhe haben, dazu die Schwerbehindertenfreibeträge für unseren Sohn mit Merkzeichen H und meiner für GdB 50), von der Pflegekasse noch eine Zahlung für die Tage, die mein Sohn im letzten Quartal hier war und meine Krankenkasse erstattet ihren Versicherten demnächst für 2013 und 2014 je 80 €, wir sind beide bei der TK. Dann fehlt nicht mehr allzuviel an dem Betrag, den ich brauche. Ich wusste ja vorher vom dem Risiko. Damit kann ich also leben, ärgern tut es mich trotzdem igendwie.
Wenn das Urteil am 17.02. verkündet wird, und dann die Zahlungsaufforderung kommt, heißt das ja nicht, dass ich das am 1. Tag der Frist bezahlen muss.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei
www.onlyme-aktion.org