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Kostenübernahme der Behandlungskosten beim Hausarzt - Musterbriefe
#1

Da es vielleicht wenig bekannt ist, dass auch Hausärzte die Möglichkeit haben sich unabhängig von der Budgetierung zu bewegen, anbei Links zu Musterbriefen, die zumindest mal einen Versuch wert sind.

Anmeldung Praxisbesonderheit "Chronische Borreliose":
http://www.bfbd.de/media/downloaddata/pr...eit-lb.pdf

Bestätigung der Kostenübernahme durch den Hausarzt
http://www.bfbd.de/media/downloaddata/be...usarzt.pdf

Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse:
http://www.bfbd.de/media/downloaddata/an...rnahme.pdf

Tipps zum Vorgehen:
http://www.bfbd.de/media/downloaddata/ti...rgehen.pdf

Da die Links defekt sind: Link für Downloads Moderator

lg, Anja
Ohne die Mitglieder von OnLyme-Aktion.org gäbe es dieses Forum nicht. Vielen Dank! Mehr Infos dazu: Hier klicken!
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#2

Es lohnt sich auch mit der Krankenkasse über eine anteilige Übernahme von privatärztlichen Kosten zu verhandeln.

Ich habe von meiner KK eine Genehmigung bekommen, Rechnungen von einem privaten Spezialisten einzureichen und sie übernehmen dann anteilig die Kosten einer kassenärztlichen Behandlung. So zahl ich dann "nur" den Aufpreis von der kassenärztlichen zur privatärztlichen Behandlung.

Macht zumindest schon ein bisschen was aus.

LG Niki
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Thanks given by:
#3

Danke Niki für die Anmerkung.

Ihr seht, es lohnt sich also tätig zu werden. Es treibt mich um, dass man als Hartz IV-Empfänger und Geringverdiener von guten Therapien meist ausgeschlossen bleibt. Diese Musterbriefe oben können dazu beitragen, dass man auch auf Kasse eine Chance auf eine adäquate Therapie erhält. Dazu ist Zusammenarbeit mit dem Hausarzt vonnöten, auch Verständnis für die Sorgen um Regressforderungen. Mit diesen Briefen hat man die Möglichkeit seinen Arzt vor Regressforderungen zu schützen. Dann kann er sich wieder dem widmen wozu er mal studiert hat - Menschen gesund machen bzw. das Leben wieder lebenswerter zu machen.

lg, Anja
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Thanks given by: Filenada , Niki , franzi87 , ticks for free , Luna
#4

Die Musterbriefe sind eine sehr gute Hilfe zur Lösung des Kostenproblems.

Das nächste Hindernis, ein Rezept zu bekommen ist das Haftungsrisiko.
Hat jem. eine Idee wie das Arzthaftungsproblem zu lösen ist? Ich meine, wenn während der Therapie Nebenwirkungen auftreten.
Ist der Arzt aus dem Schneider, wenn der Patient ihm schriftlich bestätigt, keine Forderungen im Falle von schwerwiegenden Nebenwirkungen zu stellen?

ist auch dabei: onlyme-aktion.org
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Thanks given by:
#5

Die meisten Hausärzte verschreiben die Rezepte ja auf Therapie-Empfehlung eines Facharztes bzw. Borreliose-Spezialisten. Insofern können sie sich auf diese Therapie-Empfehlung berufen. Wenn aber solche Therapieempfehlungen gegeben werden, bei denen der Facharzt schon vom Patienten unterschreiben lässt, dass das auf eigene Verantwortung passiert, wird es wohl schwierig.
Letztendlich hat auch immer der Arzt auch die Verantwortung, der das Rezept verschreibt. Und der ist dann auch für die Überwachung der Therapie bezüglich Nebenwirkungen zuständig, was wiederum nicht viele Hausärzte wirklich ernst nehmen.
Bin mit auch ganz und gar nicht sicher, ob ein Arzt, der vorher den Patienten unterschreiben lässt, aus der Nummer raus ist - glaub ich fast nicht.
Aber letztendlich wird sich ein Nachweis sehr schwierig gestalten, falls es nicht einen unmittelbaren Zusammenhang gibt (z.B. bei der Krebsgefahr bei Langzeitanwendung von Metro)

LG Niki

Gehört zu den Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: urmel57 , kathisa , Amrei
#6

Ich sehe es so: Der Arzt muss die Therapie begründen können, am besten mit anerkanntem wissenschaftlichem Erkenntnismaterial, er muss die Patienten über Nutzen/Risiko aufklären und dies gut dokumentieren.

Wenn ein Hausarzt die Rezepte ausstellt, sollte er auch die Therapie überwachen. Ich kenne es so, dass ich unterschreiben musste, wie die Therapie aussieht und dass ich mich verpflichte, die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen bzw. bei unerwarteten Reaktionen umgehend einen Arzt aufzusuchen. Ganz raus ist der Arzt da sicherlich nicht, aber als Patient kann ich hinterher nicht sagen, dass ich das nicht gewusst hätte und wenn ich es verabsäume, rechtzeitig zum Arzt zu gehen bei Unwohlsein, trägt mich auch eine Mitschuld.

Letztendlich wäre es gut, wenn es anerkannte Leitlinien gibt, nach denen der Arzt sich richtet. Zusätzlich dürften ähnliche Regelungen gelten wie für den off-label Gebrauch. Von daher wären gescheite S3-Leilinien schon ganz hilfreich.

Übrigens kann ein Arzt auch dran sein, wenn er den off-label Gebrauch verweigert und einem Patienten eine Therapie vorenthält. Zum Schluss ist die Sache eben die, wie man das beweisen möchte.


http://www.bdi.de/allgemeine-infos/aktue...t/135.html

http://www.ra-jablonsky.de/downloads/haf...el-use.pdf

Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org

Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)
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Thanks given by: kathisa , FreeNine , Amrei
#7

Den off-label-Gebrauch darf der Hausarzt oft gar nicht verschreiben (behauptet meiner zumindest). Ist z.B. bei mir bei einem Medikament so. Da muss ich das Rezept immer vom Kardiologen holen, obwohl das im Arztbrief und somit in der Therapieempfehlung drin steht.

Weiß jetzt auch nicht, ob er sich da nur anstellt, oder ob das wirklich so ist.

LG Niki

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Thanks given by:
#8

ich könnte mir vorstellen, dass dein Arzt keine off-Label Präparate verschreiben möchte weil er Angst vor dem Regress/ Rückzahlungsforderungen hat. Wenn er sein Budget überschreitet und eine Prüfung kommt, kann er die Off-Label Therapie ja nicht begründen.

Ich bin dabei :-)
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Thanks given by: Niki
#9

@Judy,
weiß es wirklich nicht genau, es geht da nämlich nicht um einen wirklichen großen Betrag und bei anderen Sachen ist er sehr großzügig.
Begründen könnte er die Therapie schon, da ich ja Betablocker nicht vertrage und der Puls ja iwie runter musste. Ist ja auch alles vom Kardiologen so empfohlen und eingestellt.
Aber ehrlich gesagt durchschau ich das ganze System eh nicht mehr ganz.

LG Niki

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Thanks given by:
#10

Wann Off-Label-Use zulasten der GKV?
http://www.medical-tribune.de/praxis-und...r-gkv.html

Off-Label-Verordnungen nach dem BSG-Urteil
http://www.iv-ts.de/pdf/Offlabel.pdf
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Thanks given by: Filenada , urmel57 , FreeNine , Niki , judy , Amrei , hanni


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