Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


Wohin mit Au Bescheinigung nach Aussteuerung
#1

Moin,

sicherlich eine leichte Frage für euch. Ich habe jedoch im Netz nichts gefunden.

Ich bin durch die KK ausgesteuert und habe noch ein Arbeitsverhätlnis. Nun stellt sich mir die Frage, wohin mit der AU Bescheinigung:

1 Teil für den Arbeitgeber wie bisher
1 Teil für die Krankenkasse wie bisher

Aber wie teile ich dem Arbeitsamt mein weitere AU mit?

Danke für eure Hilfe.

Grüße

HB
Zitieren
Thanks given by:
#2

Hallo Hans Bert

ich bin im Dezember auch ausgesteuert worden und habe meinen Arbeitsplatz noch. Ich habe mich rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet. Sie wollten von mir nur die letzte AU Bescheinigung bis Dezember sehen.
Bald habe ich ein ärztliches Gutachten bei einer Psychaterin :( dann wird entschieden ob ich Arbeitslosengeld bekomme oder nicht.
Meinem Arbeitgeber habe ich nur die ersten 6 Wochen meiner Krankheit die AU Bescheinigung zugeschickt. Die restliche Zeit wusste mein Arbeitgeber über die AOK das ich au bin.

LG

In Jesus Christus ist das wahre Leben!
Zitieren
Thanks given by: johanna cochius
#3

Hallo Hans-Bert,
ich bin seit 2010 arbeitsunfähig. Seit 2011 ausgesteuert. Nach Aussteuerung gab es statt "Gelbschein" nur noch einen Bogen zur Dokumentation von der Krankenkasse, auf dem der Arzt die AU bescheinigt hat. Wenn der Bogen voll war brauchte ich den nur bei der KK abgeben. Die AfA habe ich soweit mir noch bewusst, auch nur im Vorfeld informiert, da ich ja mit Aussteuerung auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hatte. Zuletzt habe ich ALG2 bekommen, auch die hat anfangs kein Krankenschein (in regelmäßigem Nachweis) interessiert, da der Rentenantrag lief.

Seit 2016 gibt es nun wieder die "Gelbscheine", d.h. ich gebe jetzt meist aller 4 Wochen einen Teil auf der Krankenkasse und einen Teil beim Jobcenter (ALG2) ab.

Den Arbeitgeber habe ich die ersten Monate immer mal per E-Mail informiert, dass ich auf weiteres AU bin. Dann hatte es sich erledigt, da er meinen Arbeitsplatz erst mal befristet besetzt hat.
Ich bin aber weiterhin ungekündigt.

Ich würde ganz einfach mal bei der AfA nachfragen, wie du dich dort verhalten musst, ob die den Nachweis bekommen, statt der Arbeitgeber? Am besten schriftlich!

LG freeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!
Zitieren
Thanks given by:
#4

Hallo Hans-Bert,

deine Frage ist leicht missverständlich.

Was ist denn jetzt genau dein Status?

Bist ist du nach 6 Wochen Lohnfortzahlung (durch den Arbeitgeber) rausgefallen?
Denn nur in diesem Zeitraum, geht man mit der vom Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") so wie von dir beschrieben vor:

Zitat:1 Teil für den Arbeitgeber wie bisher
1 Teil für die Krankenkasse wie bisher

Danach hat man Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.
Das wird bis zu 78 Monate gezahlt. Dafür gibt es monatlich spezielle Auszahlungsscheine, die dir deine Krankenkasse zuschickt und die vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden müssen.

Erst danach wir man von der Krankenkasse ausgesteuert und das Arbeitsamt zahlt.

Für das Arbeitsamt braucht man in der Regel keine regelmäßige Krankschreibung.
Man muss sich dort möglichst frühzeitig melden und die Antragsstellung über die Bühne bringen.
Sonst ist es absehbar, dass man (je nach Bearbeitungszeit) evtl. monatelang ohne Geld dasteht.
Teil des Antrags sind Formulare für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, den du ausfüllen musst. Atteste, Befundberichte etc. kannst du (solltest du!) beilegen.
Der Medizinische Dienst entscheidet dann anhand dieser Unterlagen, oder bestellt dich nochmal ein.
Danach sind keine weiteren Krankmeldungen notwendig.


Liebe Grüße
Leonie

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen.
 

Platon
Zitieren
Thanks given by: Filenada , johanna cochius
#5

Moin zusammen,
Abgesehen von der gesetzlichen Regelung mit den "Krankschreibungen" ist es wichtig die Akte beim Arzt immer schön weiter zu füllen, auch für die befristete Erwerbsminderungsrente. Nach vertraulicher Auskunft eines Rentenberaters wird nur darauf gewartet das der Patient die Arztbesuche schleifen lässt (weil es ja eh nicht viel bringt) und somit seinen Zustand nicht mehr dokumentieren kann. Kein Nachweis von Krankheit = Gesund. Ich bin gut damit gefahren, offen mit meinen Ärzten uber das Versorgungsproblem zu sprechen und ca alle 2 Monate einen Status für die Akte abzugeben. Weiterhin lasse ich mir jährlich ein Attest ausstellen das bis auf Weiteres keine Besserung abzusehen ist.
Ich bin nach mehrjähriger teilweiser Erwerbsminderungsrente, bei der ich noch halbtags gearbeitet habe, über Krankenkasse, ALG, Rehas und Gutachter, nun in der verlängerung der vollen Erwerbsminderungsrente. Das oben beschriebene Prozedere setze ich fort, mindestens bis zur unbefristeten Rente, wahrscheinlich aber bis zur Regelaltersrente in 9 Jahren.
Fazit, wenn es uns schon schlecht geht müssen wir das auch immer schön beweisen!

[/b]
Zitieren
Thanks given by: Amethyst , johanna cochius
#6

Hallo Hans-Bert!

Zitat:Aber wie teile ich dem Arbeitsamt mein weitere AU mit?

Frag am besten bei www.krank-ohne-rente.de (Registrierung nötig, zum Schutz vor unerwünschten Mitlesern), da weiß das mit Sicherheit jemand. Ich kann diese konkrete Frage nicht beantworten, weil es mich nie betraf, ich wurde schon lange vor Aussteuerung berentet und mit der AfA hatte ich nie zu tun.

Ich lese in dem Forum öfter, dass angeraten wird, AU-Bescheinigungen weiterhin ausstellen zu lassen, auch wenn kein Leistungsträger (KK, AfA...) sie mehr fordert und zu Hause zu sammeln, um im Fall des Falles nachweisen zu können, dass man durchgängig arbeitsunfähig war. Das könnte z.B. dann hilfreich sein, wenn man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt. Zwar sind Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung zwei unterschiedliche Begriffe

http://www.juraforum.de/ratgeber/arbeits...faehigkeit

und lange Arbeitsunfähigkeit heißt nicht automatisch, dass man problemlos eine Erwerbsminderungsrente bekäme, weil man lange krank ist, aber es ist schon ein Indiz.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
Zitieren
Thanks given by:
#7

Nachtrag - damit mein Post nicht missverständlich rüberkommt: Dass, das Arbeitsamt in der Regel keine AU haben will, bedeutet nicht, dass man die Arztgänge einsparen kann!
Aber das sind sozusagen "verschiedene Schuhe".

Ich habe das ganze Verfahren durch. Zweimal von der KK ausgesteuert, zweimal Bezug von Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung (zwischendurch wieder versucht zu arbeiten) und schließlich unbefristete, volle Erwerbsminderung.

Man muss nicht AU-Bescheinigungen sammeln, um Arztbesuche oder eine Erkrankung zu belegen.
Jede Arztpraxis ist zur Dokumentation verpflichtet, d.h. es müssen alle Termine, Behandlungen, Verordnungen, Untersuchungen etc. festgehalten werden.
Heutzutage (abgesehen von ganz, ganz, wenigen "vorsintflutlichen" Praxen) geschieht dies digital.
Bei Bedarf kann diese Dokumentation jederzeit ausgedruckt werden.

Die Arztbesuche einstellen, zb. weil "die eh nicht helfen können" wäre fatal!
Das Minimun ist ein Termin im Quartal. Auch und gerade, wenn dort "nur" ärztlicherseits festgehalten wird, dass der Zustand sich nicht gebessert hat.

Es ist wie Zotti schrieb, die Akte muss weiter gefüllt (und geführt) werden.

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen.
 

Platon
Zitieren
Thanks given by:
#8

Also um es nochmal klar zu stellen:
Ich bin ausgesteuert und habe ALG 1 beantragt.
Die Auszahlungsscheine gibt es seit 01.01.2016 (zumindest bei meiner KK) nicht mehr. Die wollen die normalen gelben Zettel.
Diese haben aber nur 3 Teile. 1 Teil für die KK, 1 Teil für mich, 1 Teil für den Arbeitgeber.
Mein Problem:
Arbeitsamt will das Originalteil von diesem gelben Schein (habe mich heute erkundigt)
Arbeitgeber will aber auch einen Nachweis der AU. (Original was für den AG bestimmt ist)

Ach warum muss das immer alles so kompliziert sein.
Zitieren
Thanks given by:
#9

Also mein Arbeitgeber wollte dann keinen Schein mehr haben...Hast du mal gefragt wofür die den brauchen?


LG Jo

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
Zitieren
Thanks given by:
#10

Ja, als Nachweis meiner AU, schließlich habe ich ja ein bestehendes Arbeitsverhältnis.
Zitieren
Thanks given by:


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste