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Anwaltswechsel während Klageverfahren
#1

Hallo, ich habe mich an den hiesigen VdK gewendet, um für die Erhöhung meines bescheideten GdB von 30 auf 50 zu kämpfen. Inwzischen läuft das Klageverfahren, man bot mir einen Vergleich an mit einem GdB von 40, was ich abgelehnt habe. Da ich mit der Kommunikation der Juristin sehr unzufrieden bin und mich nur verwaltet fühle, überlege ich, meine Rechtsvertretung zu wechseln. Schließlich habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Eigentlich ärgere ich mich, dass ich das nicht von Anfang an über die Versicherung laufen ließ... Nun ja. Meine Frage an euch ist, ob ihr mit einem Anwaltswechsel Erfahrungen habt, ob das so einfach geht. Ich habe ein bisschen rumrecherschiert und gelesen, dass man das schon sehr gut begründen muss, u.a. wegen den dadurch höheren Gerichtskosten.

Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
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#2

Hallo Couch,
Warum sollte es durch einen Anwaltswechsel zu höheren Gerichtskosten kommen? Das Verfahren wird ja nicht neu begonnen, sondern der Anwalt muss sich in den aktuellen Stand einarbeiten. Das sind dann Deine Kosten.

Vor einem Familiengericht habe ich vor einigen Jahren einen Anwaltswechsel gehabt, das war eigentlich problemlos. Die Begründung war, das der Anwalt sich wiederholt nicht an meine Vorgaben gehalten hat.
Es hatte sich jedenfalls gelohnt, am Ende wurde in meinem Sinne Entschieden.

Viel Erfolg,
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#3

Zitat:Anwalt wechseln?

Den Anwalt wechseln heißt, dass ein Anwaltsvertrag beendet, die Vollmacht zurückgezogen und ein neuer Anwalt beauftragt wird. Ob der Wechsel Sinn macht, ist sehr stark vom Einzelfall abhängig. Jeder, der unzufrieden mit dem eigenen Anwalt ist, sollte gut überlegen, ob sich die Differenzen nicht doch mit einem klärenden Gespräch auflösen lassen. Ist dies nicht möglich, muss der Anwalt gewechselt werden. Gegebenenfalls muss auch eine Anwaltshaftung bezüglich des ehemaligen Rechtsanwalts überlegt werden. Es stellen sich Fragen bezüglich der Möglichkeiten, den Anwalt zu wechseln, den dabei entstehenden Kosten und was eigentlich passiert, wenn in einem laufenden Prozess der Rechtsbeistand ausgetauscht wird.

Anwalt wechseln

Ich wünsch dir ganz viel Erfolg bei deinem Verfahren! Heart

LG, ticks
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OnLyme-Aktion.org
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Thanks given by: Extremcouching
#4

Hallo!

Zitat:u.a. wegen den dadurch höheren Gerichtskosten.

Sozialrechtliche Verfahren sind gerichtskostenfrei, man muss nur seinen eigenen Anwalt bezahlen, wenn man einen hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__183.html

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.

Da können keinen Gerichtskosten höher werden, weil gar keine anfallen. Wink Ich musste weder in meinem Schwerbehinderten- noch im BG-Verfahren Gerichtskosten bezahlen.

Allenfalls werden zusätzlich Anwaltskosten anfallen.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: Extremcouching , Filenada
#5

(10.06.2017, 13:01)Amethyst schrieb:  Da können keinen Gerichtskosten höher werden, weil gar keine anfallen. Wink

Selbstverständlich fallen Gerichtskosten an, zB Miete, Gehälter etc.
Sie werden allerdings der Allgemeinheit aufgebürdet. Weiterhin sind Richter auch gehalten, Kosten nicht unsinnig in die Höhe zu treiben zB durch Gutachten, Ortstermine etc.
Das sei nur am Rande bemerkt...
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Thanks given by: Extremcouching
#6

Ich danke euch für eure Antworten! Momentan denke ich, ich sollte das mit dem Wechsel lassen. Für eine ausreichende Begründung eines Wechsels ist meine Unzufriedenheit vermutlich nicht krass genug...

Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
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#7

Zotti, ich habe es aus der Sicht des Klägers betrachtet, natürlich hast Du Recht. Heißt das im Umkehrschluß, dass der Kläger es hinnehmen muss, dass er seinen Prozess möglicherweise verliert, weil der Anwalt seinen Job nicht ordentlich macht, er aber nicht zu einem besseren wechseln darf, damit der Allgemeinheit keine zusätzlichen Kosten entstehen? [Bild: g025.gif]

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(Bertolt Brecht)

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#8

Nein,nein. Der Anwaltswechsel verursacht dem Gericht ja praktisch keine Kosten. Den zahlt man ja selbst, oder bei Prozesskostenhilfe wieder die Allgemeinheit. Aber aus einer anderen Kasse.
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