Zitat aus Beitrag # 8 und # 9
Ja die liebe Krankenkasse.
In manchen Fällen ist so ein Antrag sehr schwer durchzubekommen. Ich habe in einem noch anderem Fall - als oben beschrieben - einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Es ging um ein relativ neues Medikament, dass noch unter Patentschutz stand und somit auch sehr teuer war. Trotzdem hat die Kasse es mir 6 Jahre lang ohne Umstände vollständig bezahlt. (Davor habe ich ca. 4 Jahre "gepröbelt" mit diversen Nebenwirkungen und in Folge AU-Zeiten um endlich ein wirksames Medikament ohne Nebenwirkungen zu finden.)
2014 hat die GKV die Festbetragsgrenze des noch patentgeschützten Medikamentes herabgesetzt, so dass der Patient eine unverhältnismäßig hohe Aufzahlung zahlen muss. In dem Fall auf eine kleine 28 Stück-Packung ein Eigenanteil von knapp 22 Euro. Man hatte die Möglichkeit, auf ein anderes Medikament aus der Wirkstoffgruppe umzusteigen oder ebend "AUF" zu zahlen. Mit dem gleichen Wirkstoff gab es keinen Ersatz. Die anderen Medies (s.o.) hatten immer Nebenwirkungen, so dass ich nur die Alternative hatte, zu zahlen. Somit Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Damit ging ein Papierkrieg los. Und ich sollte beweisen, dass ein A-typischer Einzelfall vorliegt.
Nach wie vor wurde von der Kasse bemängelt,
- dass kein Medikament im Rahmen des Festbetrages verordnet wurde, die Alternativen seien nicht ausgeschöpft wurden, der therapeutisch relevante Zeitraum der Einnahme sei in der Dokumentation des Arztes nicht zu erkennen, genauso ob die tatsächlich Medikation in vorgeschriebener Weise angewendet bzw. getestet wurde.
- "der Vertragsarzt hätte die beim Versicherten im Rahmen der Behandlung mit Festbetragsarzneimittel aufgetretenen objektiv festgestellten behandlungsbedürftigen Krankheitserscheinungen als vermutete Nebenwirkungen" bei der Arzneimittelkommision der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) melden müssen.
Somit geht man von "Befindlichkeitsstörungen" meinerseits aus.
Das Medikament wurde laut aut-idem die ganze Zeit verordnet.
Eine dafür spezielle Empfehlung des Arztes wurde mir extra schriftlich ausgestellt.
Die Führung der Krankenakte genauso wie die Meldungen kann der Patient nicht beeinflussen. Für die Dokumentation gibt es "gesetzlich vorgeschriebene" und "empfohlene" Inhaltspunkte.
Das alles ist meines Erachtens ein Eingriff der Kassen in die Versorgungs- bzw. Verordnungshoheit des Arztes.
Jedenfalls läuft das Verfahren nun über 3 Jahre, ich habe jetzt mittlerweile ca. 900 Euro AUFgezahlt, das mit ALG2 und warte auf das Urteil des Gerichtes.
Also auf ggf. lange komplizierte Verläufe der Durchsetzung einstellen.
LG FreeNine
(17.06.2013, 13:01)FreeNine schrieb: "eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf"
Ja die liebe Krankenkasse.
In manchen Fällen ist so ein Antrag sehr schwer durchzubekommen. Ich habe in einem noch anderem Fall - als oben beschrieben - einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Es ging um ein relativ neues Medikament, dass noch unter Patentschutz stand und somit auch sehr teuer war. Trotzdem hat die Kasse es mir 6 Jahre lang ohne Umstände vollständig bezahlt. (Davor habe ich ca. 4 Jahre "gepröbelt" mit diversen Nebenwirkungen und in Folge AU-Zeiten um endlich ein wirksames Medikament ohne Nebenwirkungen zu finden.)
2014 hat die GKV die Festbetragsgrenze des noch patentgeschützten Medikamentes herabgesetzt, so dass der Patient eine unverhältnismäßig hohe Aufzahlung zahlen muss. In dem Fall auf eine kleine 28 Stück-Packung ein Eigenanteil von knapp 22 Euro. Man hatte die Möglichkeit, auf ein anderes Medikament aus der Wirkstoffgruppe umzusteigen oder ebend "AUF" zu zahlen. Mit dem gleichen Wirkstoff gab es keinen Ersatz. Die anderen Medies (s.o.) hatten immer Nebenwirkungen, so dass ich nur die Alternative hatte, zu zahlen. Somit Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Damit ging ein Papierkrieg los. Und ich sollte beweisen, dass ein A-typischer Einzelfall vorliegt.
Nach wie vor wurde von der Kasse bemängelt,
- dass kein Medikament im Rahmen des Festbetrages verordnet wurde, die Alternativen seien nicht ausgeschöpft wurden, der therapeutisch relevante Zeitraum der Einnahme sei in der Dokumentation des Arztes nicht zu erkennen, genauso ob die tatsächlich Medikation in vorgeschriebener Weise angewendet bzw. getestet wurde.
- "der Vertragsarzt hätte die beim Versicherten im Rahmen der Behandlung mit Festbetragsarzneimittel aufgetretenen objektiv festgestellten behandlungsbedürftigen Krankheitserscheinungen als vermutete Nebenwirkungen" bei der Arzneimittelkommision der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) melden müssen.
Somit geht man von "Befindlichkeitsstörungen" meinerseits aus.
Das Medikament wurde laut aut-idem die ganze Zeit verordnet.
Eine dafür spezielle Empfehlung des Arztes wurde mir extra schriftlich ausgestellt.
Die Führung der Krankenakte genauso wie die Meldungen kann der Patient nicht beeinflussen. Für die Dokumentation gibt es "gesetzlich vorgeschriebene" und "empfohlene" Inhaltspunkte.
Das alles ist meines Erachtens ein Eingriff der Kassen in die Versorgungs- bzw. Verordnungshoheit des Arztes.
Jedenfalls läuft das Verfahren nun über 3 Jahre, ich habe jetzt mittlerweile ca. 900 Euro AUFgezahlt, das mit ALG2 und warte auf das Urteil des Gerichtes.
Also auf ggf. lange komplizierte Verläufe der Durchsetzung einstellen.
LG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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