23.01.2018, 12:06
Mir stellen sich gerade folgende Fragen:
1. Warum muss ich nach Aussteuerung bei der Krankenkasse noch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Dokumentation abgeben?
2. Fallen Dauerkranke aus der Statistik?
3. Wie lange müssen die Kassen diese AU-Bescheinigungen aufbewahren? - Aufbewahrungsfrist?
Hintergrund:
Für einen Rehabilitationsantrag muss das Formular G0120 ein sogenannter AUD-Beleg von der Krankenkasse ausgefüllt werden.
Auszufüllen ist:
Letztere beide Punkte wurden in meinem Fall angekreuzt und somit ein EDV-Ausdruck beigefügt.
Ich bin schon mehrere Jahre AU und da ich bisher nicht beim Arbeitgeber gekündigt wurde (nur das Beschäftigungsverhältnis ruht) und mittlerweile auch ALG2 beziehe, bin ich ja gezwungen die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig auch nachzuweisen und damit muss ich die AU-Bescheinigung (seit Aussteuerung aus der Krankenkasse) trotzdem regelmäßig zur Dokumentation bei der Krankenkasse abgeben.
Der beigefügte EDV-Ausdruck zeigt aber nur die AU-Zeiten (rückwirkend ab dem Jahr 1996) bis zur Aussteuerung (2012) aus der Krankenkasse auf. Das bedeutet, in meinem Fall, dass ich laut diesem AUD-Beleg in den letzten 3 Jahren nicht krank war?!
Und nach meiner Meinung ist da auch keine lückenlose Aufstellung der AU-Zeiten dargestellt?!
Habe dazu bei der Krankenkasse mündlich und schriftlich nach gefragt.
Darauf wurden mir ohne Kommentar 24 AU-Bescheinigungen der letzten 2 Jahre in Kopie zugesandt.
Womit ja nach meiner Rechenweise immer noch ein Jahr der geforderten 3 Jahre laut AUD-Beleg fehlt?
Also noch mal schriftliche Nachfrage bei der KK, da tel. auf angegebener Nr. keiner zu erreichen war.
Heute bekam ich die Auskunft, die KK bräuchte die Krankenscheine nach Aussteuerung nur ein halbes Jahr aufzubewahren? - Und ich hätte Glück, dass sie in meinem Fall sogar noch etwas länger vorhanden wären.
(Die Antworten im Vorfeld fielen übrigens z.T. ganz anders aus...?)
Fakt ist:
Bekommt nun der Rententräger diesen AUD-Beleg im Antrag geht er doch nicht davon aus, das der Antragsteller arbeitsunfähig ist. Und vor allem warum. Und schon fällt man doch m. E. in eine ganz andere Rubrik?!
Ich muss zwar auf dem Formular zum Rehaantrag, welchen ich selbst ausfüllen muss, ein ähnliche Angabe zur Arbeitsunfähigkeit machen. Aber wem glaubt man mehr? Mir oder der KK?
Zumal ja die Diagnosen laut AU-Bescheinigung auf dem AUD-Beleg auch gefragt sind und diese dann auch einfach mal fehlen.
Der beste Start, dann auch die entsprechende Reha zu erhalten?!
Also alles gerade nicht ganz nachvollziehbar. - Verschönte Statistik?
Wer hat ähnliche oder andere Erfahrungen gemacht?
PS:
Mich wundert nun auch nicht mehr eine andere erlebte Situation in diesem Zusammenhang:
In einem Gerichtsverfahren (Klage zur "Kostenübernahme eines Medikamentes durch die Krankenkasse") sagte der Vertreter der KK zur Verhandlung sinngemäß, dass ihm gar nicht bekannt sei, dass ich schon so lange arbeitsunfähig bin. - Ja wenn es in der elektronischen Akte der Mitglieder nicht dokumentiert wird, kann er es wohl auch nicht wissen?!
LG - eure nachdenkliche FreeNine
1. Warum muss ich nach Aussteuerung bei der Krankenkasse noch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Dokumentation abgeben?
2. Fallen Dauerkranke aus der Statistik?
3. Wie lange müssen die Kassen diese AU-Bescheinigungen aufbewahren? - Aufbewahrungsfrist?
Hintergrund:
Für einen Rehabilitationsantrag muss das Formular G0120 ein sogenannter AUD-Beleg von der Krankenkasse ausgefüllt werden.
Auszufüllen ist:
Zitat:In den letzten 3 Jahren vor Rehabilitationsantragstellung lagen Arbeitsunfähigkeit / Krankenhausaufenthalte / Rehabilitationsaufenthalte vor
O nein
O ja, Arbeitsunfähigkeitszeiten sind - beginnend mit der letzten (einschließlich der laufenden) - nachstehend lückenlos aufgeführt:
O anstelle der manuellen Aufstellung ist ein EDV-Ausdruck beigefügt
Letztere beide Punkte wurden in meinem Fall angekreuzt und somit ein EDV-Ausdruck beigefügt.
Ich bin schon mehrere Jahre AU und da ich bisher nicht beim Arbeitgeber gekündigt wurde (nur das Beschäftigungsverhältnis ruht) und mittlerweile auch ALG2 beziehe, bin ich ja gezwungen die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig auch nachzuweisen und damit muss ich die AU-Bescheinigung (seit Aussteuerung aus der Krankenkasse) trotzdem regelmäßig zur Dokumentation bei der Krankenkasse abgeben.
Der beigefügte EDV-Ausdruck zeigt aber nur die AU-Zeiten (rückwirkend ab dem Jahr 1996) bis zur Aussteuerung (2012) aus der Krankenkasse auf. Das bedeutet, in meinem Fall, dass ich laut diesem AUD-Beleg in den letzten 3 Jahren nicht krank war?!
Und nach meiner Meinung ist da auch keine lückenlose Aufstellung der AU-Zeiten dargestellt?!
Habe dazu bei der Krankenkasse mündlich und schriftlich nach gefragt.
Darauf wurden mir ohne Kommentar 24 AU-Bescheinigungen der letzten 2 Jahre in Kopie zugesandt.
Womit ja nach meiner Rechenweise immer noch ein Jahr der geforderten 3 Jahre laut AUD-Beleg fehlt?
Also noch mal schriftliche Nachfrage bei der KK, da tel. auf angegebener Nr. keiner zu erreichen war.
Heute bekam ich die Auskunft, die KK bräuchte die Krankenscheine nach Aussteuerung nur ein halbes Jahr aufzubewahren? - Und ich hätte Glück, dass sie in meinem Fall sogar noch etwas länger vorhanden wären.
(Die Antworten im Vorfeld fielen übrigens z.T. ganz anders aus...?)
Fakt ist:
Bekommt nun der Rententräger diesen AUD-Beleg im Antrag geht er doch nicht davon aus, das der Antragsteller arbeitsunfähig ist. Und vor allem warum. Und schon fällt man doch m. E. in eine ganz andere Rubrik?!
Ich muss zwar auf dem Formular zum Rehaantrag, welchen ich selbst ausfüllen muss, ein ähnliche Angabe zur Arbeitsunfähigkeit machen. Aber wem glaubt man mehr? Mir oder der KK?
Zumal ja die Diagnosen laut AU-Bescheinigung auf dem AUD-Beleg auch gefragt sind und diese dann auch einfach mal fehlen.
Der beste Start, dann auch die entsprechende Reha zu erhalten?!
Also alles gerade nicht ganz nachvollziehbar. - Verschönte Statistik?
Wer hat ähnliche oder andere Erfahrungen gemacht?
PS:
Mich wundert nun auch nicht mehr eine andere erlebte Situation in diesem Zusammenhang:
In einem Gerichtsverfahren (Klage zur "Kostenübernahme eines Medikamentes durch die Krankenkasse") sagte der Vertreter der KK zur Verhandlung sinngemäß, dass ihm gar nicht bekannt sei, dass ich schon so lange arbeitsunfähig bin. - Ja wenn es in der elektronischen Akte der Mitglieder nicht dokumentiert wird, kann er es wohl auch nicht wissen?!
LG - eure nachdenkliche FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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