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Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherung und Borreliose - was ist relevant?
#1

Hallo Leute,

da ich gerade einige Versicherungen anpassen muss, waren heute meine Versicherungsvertreter da. U.a. ging es um eine Veränderung der Dienstunfähigkeitsversicherung (da sich mein Status geändert hat, musste der Tarif gewechselt werden) und es kam damit natürlich zu den typischen Gesundheitsfragen.

Da nach Infektionen gefragt wurde, habe ich die Borreliose wahrheitsgemäß angegeben. Als gefragt wurde, wie der Stand der Dinge ist, habe ich mir mal positiv zunutze gemacht, dass die Ärzte die Sache nach drei Wochen Doxy für erledigt halten, die Blutwerte laut Labor keine Infektion mehr belegen und ich gerade nicht mehr in Behandlung bin, und habe dementsprechend erklärt, dass die Borreliose den Ärzten zufolge ausgeheilt sei. Auf Rückfragen der Versicherung wird mein Hausarzt das gerade auch genau so bestätigen, da er die Diagnose ja so auch selbst gestellt hat.

Nun habe ich aber in gut zwei Wochen einen Spezitermin (da die Borreliose meiner Meinung nach tatsächlich alles andere als ausgeheilt ist) und weiß nicht, inwiefern die neuen Erkenntnisse dann für die Versicherung relevant sein werden? Sprich, wenn der Spezi sagt, die Borreliose ist noch aktiv, und ordnet eine weitere Behandlung an, kann das die Versicherung noch beeinflussen bzw. bin ich überhaupt verpflichtet, diese neuen Erkenntnisse dann noch weiterzugeben (denn Erkrankungen, von denen man zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nichts weiß, sind ja offiziell irrelevant)? Laut dem Schreiben kann die Versicherung jetzt ja, glaube ich, bis zu zwei Monate lang Rückfragen stellen. Da bin ich entsprechend verunsichert, ob dann auch neuere Erkenntnisse darunter fallen. Versicherungsbetrug liegt mir fern, aber das Bestmögliche innerhalb des rechtlichen Rahmens rausholen möchte ich schon Tongue

Oder ist die Erfahrung insgesamt eher so, dass Borreliose allgemein für Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherungen eher uninteressant ist und eine bestehende Borreliose gar keine Auswirkungen auf die Einstufung hätte?

Vielleicht weiß ja jemand Genaueres und hat eine Idee.

Danke!
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#2

Zitat:Sprich, wenn der Spezi sagt, die Borreliose ist noch aktiv, und ordnet eine weitere Behandlung an, kann das die Versicherung noch beeinflussen bzw. bin ich überhaupt verpflichtet, diese neuen Erkenntnisse dann noch weiterzugeben

Wenn die Borreliose aktiv ist könnte (bzw, sollte) der Arzt das auch belegen; Wenn weitere Blutuntersuchungen nichts darüber aussagen kann ich mir nicht vorstellen das das die Versicherung beeinflusst;

LG,

Waldgeist

“Die Mikrobe ist nichts, das Milieu ist alles.“
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#3

Ok, ich warte einfach mal ab, was passiert - daran ändern kann ich ja dann sowieso nichts mehr.

Der Versicherer scheint sich zumindest darüber im Klaren zu sein, dass auch eine vermeintlich ausgeheilte Borreliose Spätfolgen haben kann, denn in der entsprechenden Unfallversicherung würde ich dann Leistungen erhalten. Ich hoffe nur, das schlägt sich in der Bewertung jetzt nicht allzu sehr nieder...
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