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Hallo Michael Myers,
ich glaube, es ist egal, ob per Hand oder am PC... wenn deine Handschrift gut lesbar ist, macht es wohl keinen Unterschied.
Ich habe vor ein paar Wochen gerade einen Verschlimmerungsantrag gestellt und gar nicht soviel dazu geschrieben, wie hier einige berichten... als ich das hier alles gelesen habe, wurde mir schon mulmig, ob das dann wohl reicht... ich bin gespannt... mein HA hat mir bestätigt, dass das VA bei ihm vor ca. 2 Wochen angefragt hat und er auch sofort reagiert hat... mal sehen, wie lange das jetzt noch dauert und was dabei raus kommt.
LG Nicole
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Menschen die schon lange leiden, vergessen vieles weil sie so alltäglich geworden sind, die Einschränkungen.
Kann helfen
https://www.borreliose-nachrichten.de/symptom-tagebuch
https://www.borreliose-nachrichten.de/datenerhebung/
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Widerspruch würde ich immer machen, auch wenn etwas anerkannt wurde.
Ich bekam damals zuerst 30. Dann ein Jahr später neuer Antrag, kam auf 40. Dann auf 60 mit Widerspruch und einem guten Attest vom HA.
Jetzt bin ich auf 80 mit Merkzeichen.
Man muss kämpfen und kämpfen, aber e kann sich lohnen, die probieren es immer.
Wichtig ist wirklich gaaaaanz genau zu schildern wie es dir geht und was dich im Alltag behindert.
Sehr wichtig ist, alle Ärzte die du angibst einzuweihen und sie sollten auch schreiben, was ihr für einen GdB mit ggf. Merkzeichen anstrebt.
Bei Widerspruch mind. ein Attest mit rein, aus dem das auch hervorgeht was ihr anstrebt.
Ansonsten würde ich das auch so vorschlagen wie Markus.
Liebe Grüße Jo
OnLyme-Aktion.org
Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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Noch was wegen dem Widerspruch: Sinnvoll wäre da am ehesten, wenn du einen Arzt hast, der das medizinisch begründen kann. Einen Anwalt brauchts da wie gesagt m.E. nicht. Wenn du einen Arzt hast, zudem du einen guten Draht hast, dann kannst du deinen Widerspruch vielleicht selbst medizinisch-fachlich begründen und es deinem Arzt vorlegen. Wenn er es für gut befindet (ggfs. soll er Änderungen machen), dann würde ich die Begründung unter seinem Namen mit seinem OK dann dem Widerspruch beilegen. Was nämlich ein Laie meint - es sei so gut begründet wie es will - dürfte im Zweifelsfall niemanden interessieren. Da die Ärzte ja keine Zeit haben, sowas ordentlich zu begründen, dürften die sich über diese Entlastung sogar freuen.
Beantrage auch das Gutachten (und ggfs. Akteneinsicht), das dem ablehnenden Bescheid zugrunde liegt. Dann kannst du das als Grundlage deiner Gegenargumentation verwenden. Ich würde aber wie gesagt mir nicht zu viel Hoffnung machen und dementsprechend nicht zu viel Energie da reinstecken. Du solltest auch nicht dein ganzes Pulver vorab verschießen, sondern noch ein paar Joker fürs Sozialgericht aufheben. Vorab vielleicht auch gleich kundig machen, welcher Gutachter für deinen Fall in Frage kommen würde. Für CFS ist mir z.B. deutschlandweit nur einer in Hamburg bekannt.
Denke an die Fristwahrung, dass du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen musst. Das geht auch ohne Begründung, diese kann dann in Ruhe ausgearbeitet und nachgereicht werden. Halt im Widerspruch vermerken, dass eine Begründung nachgereicht wird. Sensible Schreiben würde ich auch immer mit Einschreiben per Rückschein versenden.
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Hallo Borrärger,
so werde ich es machen. Vielen Dank!