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30.06.2019, 10:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.06.2019, 10:45 von
FreeNine.)
Was taugen Versicherungen gegen Zecken?
Viele Unfallversicherer bieten heute den Schutz vor Folgen der Stiche an.
Doch eine solche Police hat auch Haken.
Zitat:Versicherer, die diese Leistung anbieten, sind sich dessen nach eigener Aussage bewusst. Brigitte Römstedt von der R+V-Versicherung: "Nicht jeder Zeckenstich löst eine Krankheit aus. Als Unfalltag gilt deshalb das Datum der ärztlichen Feststellung der Erkrankung." Ähnlich argumentiert auch Lorena Steigertahl, Sprecherin der Aachen Münchener Versicherung: "Bedingung für uns ist, dass der Gesundheitsschaden und die Verursachung durch einen Insektenstich schriftlich festgestellt werden. Der Versicherungsnehmer muss den Vorfall innerhalb von drei Monaten nach der ärztlichen Feststellung an uns melden." Herbert Rixecker zufolge sei es für Ärzte aber schwer, einen kausalen Zusammenhang zwischen Zeckenstich und Erkrankung herzustellen, weil gängige Labortests oft ungenau und deshalb umstritten seien. Bei FSME sei der Nachweis in der Regel einfacher zu erbringen.
Für Betroffene könnte es im Einzelfall also schwer werden, das erforderliche Attest für die Versicherung zu bekommen.
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Hallo zusammen,
aus meiner Sicht kann ich die Erwartungen an solch eine Versicherung nur sehr, sehr, ... sehr dämpfen.
Für eine Leistung ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht den "Vollbeweis" des Kausalzusammenhangs von Zeckenstich zu Beschwerden zu erbringen. Ab der Meldung an die UV hat er dafür m. W. 3 Jahre Zeit, seine Ansprüche durchzusetzen, sofern juristische Verfahren nicht am Laufen sind, die diese Frist unterbrechen, hat sich der Versicherer nach Ablauf dieser Zeit "nicht [mehr] damit zu befassen".
Da nützt der schönste, fundierteste Arztbrief wenig. Der Versicherer beauftragt einen Gutachter, welcher "unabhängig" ist, obwohl er nach Eigenaussage (Website) zu 95 Prozent seiner Tätigkeit (aus der Erinnerung, bzw. etwa so) Gutachten für Versicherungen erstellt.
Dieses Gutachten kann gerne m. E. laienerkenntlichen Unfug enthalten, zusammengewürfelt sein, mit schöner langer Literaturliste; der versicherungsnehmer hat ein klagerecht.
Ich habe eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen (renomiert, Patientenrecht). Aussage:
Ich rate ihnen von einem Prozess ab, "die 100. 000 € Prozesskosten stecken sie besser in ihre Therapie".
Auch bin ich - nur des möglichen Rechtsbeistandes wegen - erstmalig Gewerkschaftsmitglied geworden. Hier war man zwar abseits der Statuten bereit mir zu helfen; aber die Anwältin sagte sinngemäß: "aber die Arbeit haben sie" (da sie in diesem Thema nicht drinnsteckt). Dazu war ich mehr als drei Jahre lang nicht in der Lage!
Vielleicht schreibt hier Jemand über positive Erfahrungen?
LG
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30.06.2019, 17:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.06.2019, 17:19 von
FreeNine.)
(30.06.2019, 15:01)magihe schrieb: aus meiner Sicht kann ich die Erwartungen an solch eine Versicherung nur sehr, sehr, ... sehr dämpfen.
Ich sehe es genau so. Letztendlich füllt sich nur die Kasse der Versicherung.
Eine Erstbehandlung einer Borreliose ist ja eh eine Kassenleistung. Und bleiben Folgesymptome bestehen, dann hat man eh keinen Nachweis, ob die nun noch von der Borreliose oder ganz wo anders ursächlich zusammenhängen. Ohne Nachweis keine Versicherungsleistung ... so sehe ich das.
Natürlich kann man als Versicherung einen Laien das ganze Versicherungspaket schmackhaft machen (siehe auch Beitrag #1) und erklären was alles abgedeckt sei. Zumal ja bisher immer verbreitet wurde, Borreliose sei einfach zu erkennen. Andererseits liest oder hört der Versicherungsnehmer dann von Beispielen, wo noch Folgen nach Behandlung bestehen, bzw. wenn es zu spät erkannt wird, und denkt er bekommt was für den Fall der Fälle von der Versicherung ...
Als Betroffener, merkt man ziemlich schnell, dass ein
Zitat:kausalen Zusammenhang zwischen Zeckenstich und Erkrankung herzustellen
z. T. sehr schwer und in manchen Fällen so gut wie unmöglich ist.
Ich finde es aber gut, dass die Zeitung auf die ganze Problematik hinweist. Und dieses Problem zieht sich durch alle Bereiche (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Rentenversicherung.)
LG
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Einige Urteile zur Ansicht, wenn es denn zu einem Prozess kommt.
Man bräuchte auch einen Gutachter, der sich aber in der Regel nur auf Erfahrungen und Halbwissen berufen kann.
Stand der Borreliose Forschung/Meinung über chronische Borreliose in Deutschland = mangelhaft.
Wir haben viele Borreliose Kranke in der Rente, nur in der Begründung steht sehr, sehr, selten Lyme Borreliose.
Persönlich bin ich in solch einer Angelegenheit gerade beim Bundessozial gericht aktiv.
https://www.praxis-berghoff.de/wissensch...hen-koeln/
https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/borreliose