14.01.2020, 21:33
Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen kann man in der Steuererklärung ja auch Gesundheitskosten ansetzen. Bei Arztrechnungen bzw. von denen verordneten Medikamenten ist die Sache klar. Aber wie sieht das z.B. bei in Eigeninitiative aufgegebene Laboruntersuchungen aus - kann man die da auch mit reinnehmen? Hat da jemand schon Erfahrungswerte?
Und wie sieht es mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus, die man sich in Eigenregie besorgt, z.B. Vitamine? Sind vielleicht sogar übers Internet bezogene Nahrungsergänzugen ansetzbar? Mich würde vor allem interessieren, wer sowas schon probiert hat und ob das Finanzamt das anerkannt hat.
Und wie sieht es mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus, die man sich in Eigenregie besorgt, z.B. Vitamine? Sind vielleicht sogar übers Internet bezogene Nahrungsergänzugen ansetzbar? Mich würde vor allem interessieren, wer sowas schon probiert hat und ob das Finanzamt das anerkannt hat.
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