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Widerspruch wegen GdB
#11

Hallo Susanne,
ich würde zunächst nur einen formellen Widerspruch einlegen und Akteneinsicht, bzw. Zusendung aller ärztlichen Zeugnisse und Gutachten (einschl. der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes) in Kopie die den Bescheid begründet haben fordern.
Ein Hinweis auf Gesetze wie SGB X, § 25 ist vorteilhaft. Dabei merken die, dass du sehr gut informiert bist und dich nicht so einfach abspeisen lässt.

Ich würde jede Begründung weglassen, die du erst nach Einsicht in die Unterlagen genauer wissen kannst.

Dem Versorgungsamt ist mit deinem Widerspruch doch klar, dass du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist und mindestens 50% möchtest.

Jedes zusätzliche Wort oder Begründung in dem formellen Widerspruch ist zunächst sinnlos und könnte nach der Akteneinsicht möglicherweise zu deinem Nachteil sein.

Zum Beispiel, weist du doch noch gar nicht, ob die dir nach der Überprüfung evtl. sogar 60% oder mehr zuerkennen könnten?
Wenn du aber schon vorab 50% (oder mehr) forderst, wissen die sofort, dass du mit 50% sofort einverstanden wärst!

Hier eine von vielen Infos zum Widerspruchsverfahren:

http://www2.solingen.de/c12572f800380be5...tuell.doc/$file/widerspruch_einlegen_gegen_ablehnungsbescheid_datei_internet_aktuell.doc?openelement
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Thanks given by: Filenada
#12

hab mal nachgeblättert
in meinem bewilligungs Bescheid (40%) stand:
Die infektion mit Borreliose war 1999. Es fanden verschiedene Antibiotika Behandlungen statt. Es ist davon auszugehen dass eine Borreliose ausgeheilt ist.
Das ich erst Jahre später behandelt wurde völlig egal.
Ist halt davon auszugehen.....Undecided

Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....
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Thanks given by:
#13

Ich hatte beim ersten Antrag auf meine Diagnosen mit den Auswirkungen in den Alltag 30% bekommen . Nach einem Widerspruch 40% .
Etwa 1 Jahr später einen Verschlimmerungsantrag , auch mit neuen Diagnosen gestellt .
Ich habe alle neuen Befunde eingereicht , selbst geschrieben wie meine Einschränkungen sind und 5 Ärzte benannt .
Es wurde kein höherer GdB anerkannt .
Ich hatte den Eindruck das weder die Befunde gelesen wurden , noch wurden alle Ärzte angeschrieben .
Ich habe Widerspruch eingelegt und meine HÄ hat ein gutes Attest geschrieben fürs Versorgungsamt .
Nach 4 Monaten rufe ich an ob sie mich vergessen haben ... Ne, Widerspruch ist noch in Arbeit .
Heute rufe ich an , nach über 6 Monaten , mit dem Hinweis das ich bald auf Untätigkeit klage . Wieso , am 6.8. haben wir Ihnen den Bescheid per Post geschickt.
Ne, is klar ...Icon_lol
Ich sage , dann schicken Sie ihn bitte erneut zu. Ne, dafür müssen sie erst was schriftliches von mir haben, dass es wirklich nicht in der Post war ...Icon_panik
Ich bin dann wutentbrannt selbst hingefahren , ich staune GdB 60% .
Und zwar mit den selben Diagnosen wie beim ersten Antrag !!!
Sie haben nichts neues anerkannt . Z.B. Kniearthrose 3. Grades .

Sie schreiben :
Folgende darüber hinaus geltende Gesundheisstörungen konnten nicht als anerkannt werden , weil nach ärztlicher Beurteilung keinen GdB von wenigstens 10 bedingten bzw. durch medizinische Befunde nicht nachgewiesen sind .

Ich habe aber alle Befunde eingereicht !

Egal, ich bin soweit zufrieden , viel anfangen kann ich mit dem Ausweis wohl sowieso nicht , oder ?
Eine Klinik hatte das damals mal angeleiert ...

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


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Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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#14

Nein, ich würde VOR der Begründung des Widerspruchs Akteneinsicht verlangen und Kopien der zur Einschätzung herangezogenen Unterlagen/Befunde.
Du weißt ja nicht, was die alles nicht richtig eingeschätzt haben und kannst meines Erachtens erst dann einen begründeten Widerspruch einreichen, wenn du die Unterlagen kennst. Nur wegen der Fristwahrung musst du unbedingt Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
LG, Helena

Ich lasse mich von niemandem verbiegen.
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Thanks given by: johanna cochius
#15

Du bist nicht zufällig beim gleichen Versorgungsamt wie ich? [Bild: a015.gif] Wink

Meinen Höherstufungsantrag habe ich vor 4 Jahren gestellt, abgeschlossen ist das Verfahren immer noch nicht und was da bisher lief, darüber kann man nur den Kopf schütteln, das ist teilweise so unlogisch und widersprüchlich, wie das Amt argumentiert.
Letzter Akt war eine Doppel-Begutachtung bei einem Orthopäden und einem Neurologen/Psychiater vor 6 Wochen.

Zitat: viel anfangen kann ich mit dem Ausweis wohl sowieso nicht

Naja, einige Nachteilsausgleiche gibt es schon, aber viel ist es nicht.

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-...ausgl4.pdf

Es kommt auch auf die persönliche Situation an ob man sie nutzen kann. Meinen Steuerfreibetrag kann mein Mann steuermindernd geltend machen, weil ich mit meiner EM-Rente unter dem Freibetrag bleibe, für die Rente kein Steuern zahlen muss und wir zusammen veranlagt werden.
Oftmals bekommt man mit Schwerbehindertenausweis (also ab GdB 50) auch ermäßigten Eintritt, z.B. im Schwimmbad, bei uns statt 3,50 € nur 2,20 €.

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: johanna cochius
#16

Hallo Helena ,

der Widerspruch ist doch schon gelaufen ...ich habe ja nur als Beispiel geschildert wie es ablaufen kannUndecided
Es wurde ja jetzt ein GdB von 60 anerkannt .

@ Amethyst
Ermäßigte Fahrkarten, Eintritte bekomme ich schon , da ich anteilig zur EU-Rente vom Amt unterstützt werden muss und mir da ein Pass ausgestellt wird.

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


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Thanks given by:
#17

Ich bin jetzt auch dabei, meinen Widerspruch zu begründen und habe folgendes Problem: Nach den berühmten Punkten der Tabelle dürfte ich eigentlich keinen Grund haben, dem Bescheid zu widersprechen: Ich bekam GdB von 30% für folgende Gesundheitsschäden (GS): FMS, CFS, Depression. Undecided Und in den „ Anhaltspunkten” gibt es nur diesen schwammigen Verweis auf solche GS: “Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.”
Nun hat der Gutachter “analog” beurteilt.
Die von mir eingetragenen GS wurden vom Gutachter nicht berücksichtigt, da sie „keinen GdB bedingen bzw. liegen nicht vor“:
  • Polyarthralgie (Orthopäde wurde gar nicht angeschrieben!)
  • Kopfschmerzen / chron. Schmerzen
  • Herzerkrankungen
  • Hauterkrankung
Polyneuropathie, Migräne wurden im Bescheid einfach nicht erwähnt (die Befunde von zwei Ärzten liegen vor!). Das wäre natürlich auch ein Grund für den Widerspruch, aber... im Prinzip können auch diese GS nur zwischen 20% - 40% bewertet.

Hat jemand Ideen, wie man hier gescheit argumentieren kann? Meine eigenen Beschreibungen der GS (Auswirkungen im Alltag usw.), die ich dem Antrag beigelegt habe, waren anscheinend völlig bedeutungslos.  Icon_confusednew

Welche Erfahrungen habt ihr in letzter Zeit mit GdB Verfahren gemacht?..
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Thanks given by: mari
#18

Hi Claudia,

bei mir war das ähnlich in gewisser Weise:

- Gesundheitsstörungen im Bescheid, die ich nachweisbar nicht (!)habe (nicht nur Depression, sondern auch anderer Unfug mehr);
- Gesundheitsstörungen fehlend, die ich habe (incl. eines Orthopäden-Befunds, den der gerichtlich bestellte Gutachter/Neurologe "verschwinden" ließ - hatte ich jedoch separat dem Richter zugleitet :-) );
- Blödsinns-Gutachten (wirklich!).

Endergebnis: Ich hätte zu noch einem halben Dutzend Ärzten gedurft... Aber das war unleistbar. Außerdem will ich ja nicht noch mehr krank untersucht oder gar tot kuriert werden. Zog also meine Klage zurück, gab auch GdB-40-Bescheid komplett zurück.

Folge: Das bei mir zuständige Landesamt "beschwerte" sich regelrecht beim Richter. Meine Antwort an Richter und Landesamt: Meines Wissens sei nicht rechtens, einen GdB zu beanspruchen wegen nicht existenter Beschwerden; ggf. würde ich jedoch bei weiteren Verschlimmerungen komplett neu beantragen...

Beste Grüße von Mari an dich, claudianeff
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Thanks given by:
#19

Zitat:Hat jemand Ideen, wie man hier gescheit argumentieren kann? 


Ich würde von deinen Ärzten direkt ein Schreiben anfordern und dem Widerspruch beilegen. Aus dem sollte auch hervorgehen, welchen GdB ihr anstrebt und ggf. Merkzeichen.
Zudem würde ich durchaus erwähnen, dass nicht all deine Ärzte angeschrieben wurden und du auch den Eindruck hast, dass deinen eigenen Beschreibungen keine sonderliche Beachtung geschenkt wurde.
Bei mir hat Widerspruch immer geholfen und Atteste vom Arzt dazu. Habe jetzt GdB 80 und MZ B+G.
Leider scheint es jetzt in Coronazeiten schwieriger, so meine meine HÄ zu mir  Blush
Ich drücke die Daumen!

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


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Thanks given by: claudianeff
#20

Danke Johanna! Ich habe schon gelesen, wie du für den gdb gekämpft hast. Alles so ein Mist...
Was meint denn deine HÄ mit dem schwieriger geworden? Den gdb anerkannt zu bekommen?.. Oder schwierig, die Ärzte zu erreichen? Das zweite ist bei mir der Fall. Meine Hausärzte meinten 30% wäre schon richtig. Sie behandeln mich auch nicht. Die Spezies haben alles asuführlich beschrieben.

Zitat:Zudem würde ich durchaus erwähnen, dass nicht all deine Ärzte angeschrieben wurden und du auch den Eindruck hast, dass deinen eigenen Beschreibungen keine sonderliche Beachtung geschenkt wurde.

Genau das wird der Punkt sein.
Eine Frage dazu: Ich habe jetzt neue Befunde vom Rheumatologen. Soll ich diese jetzt dem Widerspruch beilegen oder dem späteren Antrag auf Verschlimmerung? (davon gehe ich aus).

@ Mari:
Ich habe nicht alles verstanden in deiner Geschichte. Was meinst mit „Depression, ... auch anderer Unfug“. Depression ist schon häufig bei unserer Erkrankung. Vielleicht hat dein Gutachter etwas davon bemerkt? In den „Anhaltspunkten“ steht folgendes dazu:
"Auch nicht geltend gemachte Gesundheitsstörungen, die sich aus dem Akteninhalt oder aus der Untersuchung ergeben und eine Schädigungsfolge oder Behinderung darstellen, sollen – im Interesse des Antragstellers – berücksichtigt werden, es sei denn, dass aus der Art der Behinderung auf den gegenteiligen Willen des Antragstellers geschlossen werden kann (z.B. venerische Erkrankungen).

Der andere Punkt wäre:
"(3) ... Wenn Gutachten missverständliche oder für den Bescheid aus sonstigen Gründen ungeeignete Formulierungen enthalten, hat der Prüfarzt die erforderliche Klarstellung vorzunehmen."

Also hat der Richter damit nichts zu tun, denke ich. Die Zuständigkeit heraus zu finden, ist aber auch eine Aufgabe für sich.

L.G.

Claudia
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