04.08.2020, 16:00
Schuldirektor warnt mit dieser Parodie vor Covid 19. Der ist doch echt mal gut drauf, oder?
https://www.youtube.com/watch?time_conti...e=emb_logo
https://www.youtube.com/watch?time_conti...e=emb_logo
Zitat:Bei Tests in der Breite sinkt die Prozentzahl der Positiven. Aber aktuell geht sie hoch! Das heißt, wir haben zwar eine höhere Anzahl an Tests, aber wir haben auch einen höheren Anteil an Menschen, bei denen die Tests positiv sind! Der Zuwachs ist real.Das stimmt ja wohl nicht. Die Positivrate (positive Ergebnisse / Anzahl aller Tests) ist seit 4 Wochen nicht gestiegen und aktuell sogar auf 0,88 % gefallen. Quelle hier, Tabelle 5. Morgen müssten die neuen Zahlen der vorherigen Woche kommen. Da bin ich mal drauf gespannt.
Zitat:Das stimmt ja wohl nicht. Die Positivrate (positive Ergebnisse / Anzahl aller Tests) ist seit 4 Wochen nicht gestiegen und aktuell sogar auf 0,88 % gefallen. Quelle hier, Tabelle 5. Morgen müssten die neuen Zahlen der vorherigen Woche kommen. Da bin ich mal drauf gespannt.
(02.09.2020, 06:31)mari schrieb: Beruhigend zu wissen, dass noch mehr Leute begreifen, wie sehr man "die breite Masse" für dumm zu verkaufen versucht...Wie meinst Du das, mari.
(02.09.2020, 05:38)Susanne_05 schrieb: Aber klingt ja gut, wenn es nach unten geht...Die Kommunikation des RKI ist ja aber eine andere ("sehr besorgniserregend", etc.), und das ist das Problem. Ich bin ja nicht der einzige, dem das auffällt. Interessanterweise habe ich gestern noch einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Strafrechtlerin Jessica Hamed gefunden, in der genau das thematisiert wird. Es lohnt sich wirklich in die Argumentation mal reinzuschauen.
https://www.ckb-anwaelte.de/download/Ant...rfoeff.pdf schrieb:1. dem Antragsgegner [= RKI] zu untersagen, bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
2. dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wie rund 1%, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
3. dem Antragsgegner zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS-CoV-2-Tests darzustellen bzw. darauf basierend die kumulativen Fallzahlen oder die Inzidenz ohne Nennung der Positivenquote und des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstieges auf die absoluten Zahlen,
4.den Antragsgegner zu verpflichten, die unter 1. genannten Behauptungen in seinen täglichen Lageberichten zu COVID-19 vom 25. bis einschließlich 28.08.2020 zu widerrufen und in der Weise richtigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hat
(02.09.2020, 10:20)Markus schrieb: Strafrechtlerin Jessica Hamed