Abgeschlossene Petition: L 18/37 - Meldepflicht für Lyme-Borreliose
Der Petitionsausschuss hat sehr viel Verständnis für das Anliegen der Petenten. Lyme-Borreliose ist eine von Zecken bakteriell übertragbare Erkrankung. Der laborchemische Nachweis ist schwierig zu erbringen. Das klinische Bild der Erkrankung ist vielfältig und unspezifisch. Vorrangig betroffen sind die Haut, die Gelenke, das Herz und das zentrale und periphere Nervensystem. Die Erkrankung verläuft oft langjährig und chronisch. Ärzte und Gesundheitspersonal haben häufig unzureichende Kenntnisse über die Erkrankung.
Eine Meldepflicht kann nach Auffassung des Ausschusses dazu beitragen, neue Erkenntnisse zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf. Allerdings müssen eine Meldepflicht und andere Maßnahmen, mit denen sich weitere Kenntnisse über Lyme-Borreliose gewinnen lassen, bundesweit aufeinander und untereinander abgestimmt sein. Deshalb sollte die Petition dem Senat zur Kenntnis gegeben werden, mit der Bitte, sich für eine bundeseinheitliche
Meldepflicht für Lyme-Borreliose einzusetzen. In diesem Zusammenhang sollte auch auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur besseren Diagnostik und Behandlung der Erkrankung hingewiesen werden.
https://www.openpetition.de/petition/bes...borreliose