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Hallo zusammen
ich bin gerade dabei meine klage beim Sozialgericht gegen die landwirtschaftliche BG zu verfassen komme aber so recht nicht weiter man soll die klage begründen weiß aber nicht richtig wie ich es formulieren soll.
Hat jemand von euch schon mal eine klage verfasst ?
Macht es sinn einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen ?
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Gruß Stefan
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25.07.2013, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.07.2013, 12:57 von
Helena.)
Stefan, ich würde auf keinen Fall ohne Anwalt zum Sozialgericht gehen. Ich habe zwar den Widerspruch selbst gemacht, die Klage aber einem Anwalt überlassen. Nach den nervtötenden Zeiten vor dem Sozialgericht und dem Wissen, dass die BG Anwälte hat, die wissen, wie sie es drehen müssen, um dich als Spinner hinzustellen, würde ich auf keinen Fall ohne Rechtsbeistand gehen.
LG Helena
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ich habe jetzt einen Rechtsanwalt der für mich Klage beim Sozialgericht eingereicht
die landwirtschaftliche BG hat meine Borreliose bisher abgelehnt mit unterschiedlichen begründungen unter anderem mit der Begründung krankheitsbeweisend wäre nur eine Wanderröte die ich ja nicht gehabt hätte
hatte aber vor einigen Wochen einen Zeckenbiss mit folgender Wanderröte
bin mal gespannt wie es nun von seiten der Bg weitergeht
hat einer von euch vieleicht einig Tips fürs Sozialgericht worauf man achten oder hinweisen sollte
Gruß
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Wenn du Zeugen hast, die den Zeckenstich bestätigen und/oder die Wanderröte belegbar ist, wäre das sicher vorteilhaft.
Ansonsten gilt bei Land- und Forstwirten und den verwandten Berufen, dass durch das beruflich bedingte höhere Risiko eine Borreliose leichter angenommen wird als bei anderen Berufen.
Leider bin ich gerade von einem Kurzurlaub zurück und stehe schon wieder in der Chemotherapie, so daß ich dir nicht versprechen kann, ob ich bei mir in den alten Unterlagen noch was in dieser Richtung finde. Ich versuche aber mal zu schauen.
Helena
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Es wäre gut, Beweisfotos von der Wanderröte zu machen, ev. vorher durch heiß duschen die Rötung deutlicher machen. Ein Detailfoto und eins, auf dem du ganz abgebildet bist mit der Wanderröte, LG Oolong.
Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.
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Es ist nicht einfach, etwas zum lesen um zu reagieren. Ein ganz schlimmes Urteil, aus meiner Sicht.
http://openjur.de/u/285321.html
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mein Gott...
haben die sich eine Arbeit gemacht, um die Klage abzuweisen, nicht zu fassen..
Die Chronologie ( Zeckenstich-Erkrankung) ist in diesem Falle ziemlich unübersehbar, aber die Symptome, die als gerichtsverwertbar angesehen werden sind sehr eng gefasst. Danke RKI!
Was ich nicht verstehe, dort steht in der Begründung des Pro Gutachters (Abschnitt27):
"Im Übrigen gehe er angesichts der persistierenden Symptome beim Kläger nicht von einer bestehenden chronischen Lyme-Erkrankung im Sinne einer weiter wirkenden Erregerpersistenz, sondern von einer Ausheilung dieser Erkrankung mit Defektzustand aus. Dies erkläre auch die anhaltenden Beschwerden und objektiv nachweisbaren Krankheitssymptome ..."
Das ist doch ein richtiges Eigentor, oder hab ich da was falsch verstanden?
Damit sind viele von uns in einem Zustand der "Ausheilung dieser Erkrankung mit Defektzustand"
Im übrigen kann ich es niemandem verdenken, wenn er diese Urteilsbegründung nicht komplett liest. Das ist fast nicht zu leisten und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.
Allerdings wird einigen von uns gar nichts anders übrig bleiben, als sich auch im Amtsdeutsch mit dieser Erkrankung zu befassen. Die Gegenseite macht sich auf alle Fälle große Mühe sowenig positive Urteile wie möglich zu zulassen.
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(27.08.2013, 16:33)pelle schrieb: mein Gott...
haben die sich eine Arbeit gemacht, um die Klage abzuweisen, nicht zu fassen..
... habs mal überflogen, da kanns einem ja schlecht werden....
Wer weis, was da noch auf einem zukommt...
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