Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


Erfahrungen priv. Unfall
#1

Hallo zusammen,

wer hat von Euch Erfahrungen mit seiner privaten Unfallversicherung wegen Borreliose gemacht, insbesondere bei Invalidität?

Bin gerade beim Kämpfen und wäre über Tipps dankbar.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: borrärger
#2

Kurzes Upgrade,

die Unfallversicherung hat uns nunmehr den Vertrag gekündigt, nach dem mein Mann den GdB durch die Borreliose an diese weiter gegeben hat.

Habe ja seit dem 01.01.12 einen unbefristeten GdB 40 mit Einschränkungen, die auch in der Unfallversicherung relevant sind.
Noch im November 11 hat ein Arzt ohne Untersuchung behauptet, das ich keinerlei Einschränkungen durch die Borreliose hätte.

Sind im Klageverfahren, mal sehen wies weiter geht.

LG an alle, Rosa
Zitieren
Thanks given by: borrärger
#3

Hallo zusammen,

hat echt keiner Erfahrungen mit seiner Unfallversicherung?

Es ist ein Termin zur Güteverhandlung mit eventuell anschließender Hauptverhandlung bestimmt. Allerdings ist das noch Monate hin.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by:
#4

Hi
Leider nicht kann dir da nicht helfen aber die werden alles versuchen die Schäden
abzu schmettern das kann ich dir mit Sicherheit sagen.

1 nicht vergessen brauchst viele gute Befunde und Gutachten + einen guten Rechtsbestand.

Sonst hast schon am Anfang leider verloren.

Juristen von der Gegenpartei sind ausgebildet alle Schäden zu verniedlichen und die Richter
haben Alzheimer auf einmal in solchen Fällen.

Hausel
Zitieren
Thanks given by: Rosa45
#5

Danke Hausel,

Rechtsbeistand ist nicht das Problem, hab eine Anwältin die seit über 20 Jahren im Medizinrecht tätig ist und Versicherungsrecht seit ein paar Jahren tätig ist.

Mir geht es mehr um den Ablauf, denn die Sache ist bis auf den Invaliditätspunkt hieb- und stichfest.

Die Versicherung ist keiner ihrer Pflichten nachgekommen.
Keine Fristenbelehrung für Infektionen, die Fristen für die Leistungserklärung nicht eingehalten, haben mehrfach bestätigt das ich an Borreliose erkrankt bin (und wurde nie bestritten) und das die Invalidität frist- und formgemäß angemeldet wurde.

Danach hat ein Arzt behauptet, die Borreliose hätte keine Schäden hinterlassen und das ohne körperliche Untersuchung zum Gutachten. Da frag ich mich aber wie ich da von Kerngesund auf Schwerbehinderung komme und selbst dort steht drin, das meine Erkrankung auf einer (in bestimmten Berufsgruppen) anerkannten Berufserkrankung beruht - nämlich auf Borreliose.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by:
#6

Rosa, ich musste mir in einem Verfahren wegen Rente vor dem Sozialgericht sagen lassen, dass die Schwerbehinderung nichts mit einer Rente zu tun hat. Es gäbe Menschen mit 100 % Schwerbehinderung, die voll im Beruf sind. Cool
Letztlich hat das die Versicherung nichts genutzt. Aber es war keine private, sondern die gesetzliche Unfallversicherung.
LG Helena

Ich lasse mich von niemandem verbiegen.
Zitieren
Thanks given by: Rosa45
#7

Danke Helena

Ja, ich weiß das der GdB nichts direkt mit der Erwerbsminderung oder der privaten Unfallversicherung zu tun hat. Auch die gesetzliche Unfall ist wieder ein anderes Blatt, jetzt kommt das große Aber.... was viele nicht wissen - es gibt eine Gliedertaxe die sich mit der des GdS überschneidet und eine ähnliche Grundbeurteilung zu Grunde liegt. Nur wird beim GdS nicht summiert und bei der privaten Unfallversicherung schon.
Die einen Verfahren sind ja Sozialgesetz-Gerichtbarkeit und die anderen Zivilprozesse.


Das Problem ist, man findet so gut wie nichts an Gerichtsurteilen zu dem Thema. Gerade weil es noch nicht lange mit in die Unfallbedingungen eingeschlossen ist und seit 2008 ein neues VVG-Gesetz dazu gilt.

Da werd ich wohl oder übel wohl ins Blaue hinein warten müssen und kann mich nicht vorbereiten Icon_panik

Die Klage selber führt mein Mann, da er VN ist. Nur gut das er vom Fach ist.... bei mir würde es wohl im Chaos enden.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: FreeNine
#8

Hallo Rosa!
Wie gesagt, ich wühle mich gerade durch das Forum. Zur privaten Unfallversicherung: Ich habe die sehr interessante Erfahrung gemacht, dass ich zu einem Gutachter bestellt wurde und dieser mir - oh Wunder! - meine Borreliose bestätigt hat. Und dann hat die Versicherung das von ihr selbst in Auftrag gegebene Gutachten begutachten lassen und rate, was dabei heraus gekommen ist: Ich habe keine Borreliose! Das ist doll, oder?
Tja, da muss ich eben klagen...
LGK
Zitieren
Thanks given by:
#9

https://www.i-med.ac.at/neurologie/patie...eliose.pdf

Interessant die Anmerkung, das im dritten Stadium einer Neuroborreliose die klassischen Liquorveränderungen fehlen können, dann die Verlinkung auf die DGN / nach den neuen Leitlinien liegt eine chronische Borreliose nach 6 Monaten Krankheitsaktivität vor.
Somit kann der Liquorbefund nach 6 Monaten trotz Neuroborreliose unauffällig sein

siehe auch hier:

http://books.google.de/books?id=X6XkG5vJ...or&f=false

oder hier Seite 28

http://www.neuro.uni-luebeck.de/Lehre/St...ktioes.pdf
Zitieren
Thanks given by:
#10

(22.09.2013, 22:23)Kropi schrieb:  Hallo Rosa!
Wie gesagt, ich wühle mich gerade durch das Forum. Zur privaten Unfallversicherung: Ich habe die sehr interessante Erfahrung gemacht, dass ich zu einem Gutachter bestellt wurde und dieser mir - oh Wunder! - meine Borreliose bestätigt hat. Und dann hat die Versicherung das von ihr selbst in Auftrag gegebene Gutachten begutachten lassen und rate, was dabei heraus gekommen ist: Ich habe keine Borreliose! Das ist doll, oder?
Tja, da muss ich eben klagen...
LGK

Ein zwei Tipps noch von mir, wurde Dir von der privaten Unfall bestätigt, das Sie es nicht abstreiten, das Du an Borreliose erkrankt bist? Wenn ja, dann können die es im Gerichtsverfahren nicht mehr abstreiten. Gehe nicht auf chronische Borreliose, sondern auf chronische Folgen (Gewebeschädigungen) denn chronische Borreliose kann man nicht beweisen und Du hast ja schon ein Gutachten, das Borreliose bestätigt.

Das Gegenteil hat die Gesellschaft zu beweisen und nicht Du. Wenn Du Antikörper und als typisch geltende klinische Symptome (vielleicht auch Wanderröte, Arthritis u.s.w.) hast oder hattest, dann siehts schlecht für die Gesellschaft aus.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: Filenada


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste