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Widerspruch wegen GdB
#1

Hallo Ihr Lieben,

heute habe ich meinen Bescheid bekommen. Es sind 40 anerkannt.
Möchte nun Widerspruch einlegen um auf 50 GdB zu kommen.

Was für Erfahrungen habt Ihr so gemacht mit Widersprüchen und was soll ich da am besten schreiben und wie formulieren?

Freu mich auf Tipps.

LG Susanne
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Thanks given by:
#2

Zitat:Freu mich auf Tipps.
Ich bekam mal diesen hier im Forum.
http://www.krank-ohne-rente.de/
Möchte diesen Beitrag auch nutzen darauf hinzuweisen, manchmal sind solche Tipps viel teurer als der Mitgliedsbeitrag bei
http://onlyme-aktion.org/mitmachen/
Ich werde meine Beiträge aber nicht von einer Mitgliedschaft abhängig machen, fände es nur schön.
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Thanks given by: Filenada , USch4 , Amrei , ticks for free
#3

Hallo Susanne!

Zitat:Es sind 40 anerkannt.

Das wundert mich gar nicht, 40 ist das, was Versorgungsämter oft gerade noch anerkennen, ohne dass es irgendwelche Kosten verursacht. Damit kannst Du außer einem Antrag auf Gleichstellung gar nichts anfangen, nicht mal steuerlich, wenn nicht zusätzlich eine dauerhafte Einbuße der Beweglichkeit bescheinigt wurde.

Passt hierzu:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic....44#1244244

Ich würde zunächst pauschal Widerspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen und die Begründung dann nachreichen. Im bereits verlinkten Forum findest Du Informationen dazu.

Konkret:

http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic...4562#p4562

http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic...185#p29185

Das ist aber nur mit Registrierung lesbar.

Aber warum in die Ferne schweifen? Wink

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...sterbriefe

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...chtsmittel

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...ichtsrecht

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...34#pid5634

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...13#pid5613

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...78#pid5478

Liebe Grüße

Annette
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Thanks given by: urmel57 , Filenada , Rosa45 , Nala , Amrei , ticks for free
#4

Hallo Susanne,
ich habe genügend Erfahrung bezüglich GdB/MdE und Widersprüchen.

Wichtig ist zunächst einmal das Grundprinzip und die Vorgehensweise des Versorgungsamts zu erkennen.

Die Amtsärzte beim zuständigen Versorgungsamt, gehen bei ihrer Einstufung ausschließlich nach diesen Richtlinien vor:
„Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/...cationFile

Diese Liste ist sozusagen ihr Gesetz nach dem sie Vorgehen müssen.
Diese Begutachtungsrichtlinien wurden erstellt, um in der Bundesrepublik Deutschland eine gleichmäßige Beurteilung von Behinderungen sicherzustellen.

Nur ausschließlich die Behinderungen und Gesundheitseinschränkungen die in dieser Richtlinie enthalten sind, werden beim Grad der Behinderung entsprechend diesen Vorgaben berücksichtigt!
Achtung, wenn mehrer Einschränkungen vorliegen werden die Prozenten nicht addiert, sondern nur die Gesamteinschränkung beurteilt. (Zwei mal 30% ergibt oft nur insgesamt 40%)
Es ist also in der Regel bei einem Einspruch sinnlos Gesundheitseinschränkungen anzugeben, die nicht in dieser Richtlinie enthalten sind.
Z.B. eine Borreliose, die dort nicht enthalten ist und deshalb nicht berücksichtigt wird. Nur dessen Folgen, wie chronisches Schmerzsyndrom oder dessen psychischen Folgen werden berücksichtigt. Die aber meist nur „maximal“ 30% ergeben.

Bei einem Einspruch sollte man deshalb folgend vorgehen.

Zur „Fristgewahrung“ sofort Einspruch gegen den Bescheid erheben.
Es reicht ein kurzes Schreiben:
„Ich erhebe gegen den Bescheid XY von soundsovielten Widerspruch.“
Begründung folgt!“

Damit ist die Widerspruchsfrist gewahrt und man hat für die folgende Begründung Wochen bis Monate Zeit. Man kann den Widerspruch bei Bedarf auch jederzeit zurückziehen.

Anschließend sollte man unbedingt beim Versorgungsamt eine „Akteneinsicht“ und einen Termin dafür beantragen.
Das Amt ist verpflichtet sämtliche Unterlagen, wie ärztliche Berichte und die schriftliche Entscheidungsbegründung des Amtsärzte vorzulegen und von jeder gewünschten Seite eine Kopie auszuhändigen!

Anschließend sollte man, gemäß den Unterlagen der Akteneinsicht, „Punkt für Punkt“ von Pos. 26.1 –26.18 ab Seite 46, sämtliche der in der „Anhaltspunkte“ Richtlinie angegebene Gesundheitseinschränkungen durchgehen und überprüfen, ob diese möglicherweise in Frage kommen und ausreichend in dem Bescheid berücksichtigt wurden!

Nur wenn dort enthaltene Gesundheitseinschränkungen in dem Bescheid nicht berücksichtigt sind, oder grob von den dort angegebenen GdM/MdE-Grad abweichen, hat man gute Chancen bei einem Widerspruch.

Dazu sollte man sich von dem/den behandelnden Ärzten für die unberücksichtigten Gesundheitseinschränkungen Befunde aushändigen oder erstellen lassen und mit der Widerspruchbegründung einreichen.
Man könnte auch nur die Ärzte angeben, bei denen dann das Versorgungsamt selbst nachfragt. Aber das dauert sehr lange und weis nicht, ob sich der Arzt genügend Mühe für eine ausführliche Auskunft macht.

Empfehlenswert ist es bei dem Widerspruch, bei den nicht Gesundheitseinschränkungen, möglichst die genau die selben medizinischen Formulierungen wie in der GdM/MdE-Tabelle zu verwenden.
Das vermeidet evtl. Missverständnisse und erhöht die Chancen.

Ein Widerspruch gegen den Erstbescheid ist noch völlig kostenlos.
Dieser muss von einem anderen, von dem ersten unabhängigen Amtsarzt erneut beurteilt werden und anschließend ein neuer Bescheid ausgestellt werden.

Falls man auch mit dem zweiten Bescheid nicht einverstanden ist, bleibt nur der Weg über eine Klage über das Sozialgericht. Für das eine professionelle Unterstützung, z.B. VDK oder ein Fachanwalt empfehlenswert wäre.

Viel Erfolg

P.S: Es wäre vor jeden Erstantrag zur Feststellung des Grades der Behinderung zuerst diese GdM/MdE-Tabelle durchzulesen, welche evtl. Gesundheitseinschränkungen dabei in Betracht kommen. Und zuvor bei den Ärzten alle Befunde für den Antrag einzuholen.

Also nochmals, nur was in dieser Tabelle steht wird in der Regel berücksichtigt und alles andere wie eine Borreliose ist fast aussichtslos.
Nur die möglichen Folge einer Borreliose, die ausdrücklich in dieser Liste stehen werden berücksichtigt!
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Thanks given by: Rosa45 , Amrei , ticks for free
#5

Hallo!

Zitat:Nur ausschließlich die Behinderungen und Gesundheitseinschränkungen die in dieser Richtlinie enthalten sind, werden beim Grad der Behinderung entsprechend diesen Vorgaben berücksichtigt!

Widerspruch! Wink

http://vmg.vsbinfo.de/b/1.htm

Bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, ist der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen.


Liebe Grüße

Annette
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Thanks given by: landei , Rosa45
#6

Sorry, war doppelt
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#7

Gehe mal davon aus, das der Widerspruch erfolg hat.

Bei mir wurden zunächst auch "nur" GdB 40 anerkannt und im Widerspruch dann durch die Schmerzen die durch die Störungen verursacht werden wurde dann auf GdB 50 - das allerdings gleich unbefristet.

Es lohnt sich auf jeden Fall Widerspruch einzulegen.
Denn später einen Verschlechterungsantrag zu stellen (auf die gleichen Einschränkungen) ist meist noch schwieriger, als gleich einen richtigen GdB zu bekommen.

LG Rosa
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#8

Guten morgen,

vielen Dank für die vielen Tipps !
Bei mir geht es hauptsächlich um die Auswirkungen der PNP, sodass ich z.Z. kaum draußen alleine laufen kann, meist nur in Begleitung. Da ich aufgrund der Schmerzen und Missempfindungen und fehlendem Vibrationsgefühl, gerade bei dieser Witterung sehr unsicher auf den Beinen bin. Dadurch bin ich gezwungen mich auch aus sozialen Kontakten zurückzuziehen, was wiederum die Depression verstärkt.

Speziell auf diese Punkte wollte ich bei einem Widerspruch nochmal intensiv eingehen. Möchte aber erstmal den Termin am Dienstag bei meiner Hausärztin abwarten, da ist die Auswertung des Langzeit-EKGs, mal schauen was dabei herauskommt. Werde ihr dann auch nochmal die aktuellen Beschwerden schildern, damit sie bei einer erneuten Anfrage wegen GdB aktuelles beantworten kann.

Achja, in dem Bescheid steht :
"bei Ihnen liegen folgende Einschränkungen vor : 1. Nervenerkrankung, Schmerzen 2.Depression 3.Wirbelsäulenfunktionsstörung 4.Kopfschmerzen5.Schilddrüsenfunktionsstörung 6.Syndrom der unruhigen Beine"
"Ihr Grad der Behinderung beträgt 40. Ihre Behinderung führt zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit."

LG
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#9

Hallo Susanne!

(08.12.2013, 12:05)Susanne1970 schrieb:  Bei mir geht es hauptsächlich um die Auswirkungen der PNP, sodass ich z.Z. kaum draußen alleine laufen kann, meist nur in Begleitung. Da ich aufgrund der Schmerzen und Missempfindungen und fehlendem Vibrationsgefühl, gerade bei dieser Witterung sehr unsicher auf den Beinen bin.

Dann sollte das G möglich sein,wenn Du im Widerspruch einen GdB von 50 erreichst.

Zu Polyneuropathie steht in der Tabelle:

http://vmg.vsbinfo.de/b/3_2.htm#3.11

3.11 Polyneuropathien
Bei den Polyneuropathien ergeben sich die Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund motorischer Ausfälle (mit Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen von beiden. Der GdS motorischer Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätzen. Bei den sensiblen Störungen und Schmerzen ist zu berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen - z.B. bei Feinbewegungen - führen können.


Zitat:"bei Ihnen liegen folgende Einschränkungen vor : 1. Nervenerkrankung, Schmerzen 2.Depression 3.Wirbelsäulenfunktionsstörung 4.Kopfschmerzen5.Schilddrüsenfunktionsstörung 6.Syndrom der unruhigen Beine"

Zu 1,2, 4 und 6:
http://vmg.vsbinfo.de/a/2.htm

Bei der Beurteilung des GdS sind auch seelische Begleiterscheinungen und Schmerzen zu beachten.

http://vmg.vsbinfo.de/b/3_1.htm

Zu 3:

http://vmg.vsbinfo.de/b/18_1.htm#18.9

Zu 5:
http://vmg.vsbinfo.de/b/15.htm#15.6 (das werden sie sicher gar nicht anrechnen)

Ich habe 2008 auf Anhieb GdB 50 bekommen, aufgrund diverser psychiatrischer Diagnosen, wie beantragt rückwirkend ab 2002. Höherstufungsantrag wurde abgelehnt, der Widerspruch auch, GdB 50 sei ausreichend bemessen, G würde mir nicht zustehen.

Interessanterweise stehen in der Begründung als für die Beurteilung relevant jetzt völlig andere Erkrankungen, als die, die beim Erstantrag anerkannt wurden, u.a. ist jetzt auch von Folgen einer Borrelioserkrankung die Rede. Die anderen Erkrankungen bestehen aber weiterhin (was u.a. durch mehreren stationäre Behandlungen belegt ist) und neue kamen hinzu.

Zitat:"Ihr Grad der Behinderung beträgt 40. Ihre Behinderung führt zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit."

Dann kannst Du einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 430 € geltend machen, wenn Du denn überhaupt Steuern zahlst. Ich kriege EM-Rente, muss keine Steuern darauf zahlen, weil ich weit unter dem Freibetrag liege. Aber mein Freibetrag kommt mir aufgrund der Zusammenveranlagung mit meinem Mann trotzdem zugute. Eigentlich sind die Freibeträge lächerlich, wenn man die Kosten gegenrechnet, die man ohne die Krankheit nicht hätte...

Ich habe ganz aktuell mit eine Fall eines Kindes mit Aspergerautismus in unserer hiesigen Elterngruppe zu tun, dem das Versorgungsamt nur GdB 30 zuerkannt hat. Das Kind hat Pflegestufe 2... Zwar sind sBA und Pflegestufe rechtlich unabhängig voneinander, aber die Diskrepanz ist schon sehr auffällig. Selbiges Amt hat mal einem 10-jährigen das Merkzeichen B mit der Begründung verweigert, er sei dafür noch zu jung, auch gesunde Kinder in dem Alter bräuchten noch eine ständige Begleitung. Das ist lächerlich, keine 10-jähriger hat noch überall seine Mami dabei, hier gehen schon die 6-jährigen alleine zu Schule und das im Großstadtverkehr. Und die Begründung widerspricht sowieso den Richtlinien, das B ist altersunabhängig zu vergeben.

Eine Freundin von mir , drei autistische Kinder (zweimal Asperger, einmal frühkindlich), selber Asperger-Autistin, alle haben zusätzlich noch das Ehlers-Danlos-Syndrom musste in allen 4 Fällen Widerspruch einlegen und zum Teil klagen (sie hat wegen des Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens die gleiche Sachbearbeiterin wie ich). Teils war sie bereits erfolgreich, der Rest läuft noch. Der Mann einer Freundin hat gerade seine Klage gegen selbiges Versorgungsamt gewonnen, auch ihn wollten sie mit GdB 40 abspeisen.

Ich kenne aus meiner langjährigen Selbsthilfetätigkeit unzählige weitere Fälle, wo der Widerspruch Erfolg hatte, bei einem kleinen Teil spätestens die Klage. Es ist also keinesfalls aussichtslos.

Viel Erfolg mit dem Widerspruch und wenn der abgewiesen wird, würde ich auch vor einer Klage nicht zurückschrecken!

Ich halte es mit Bertolt Brecht:

"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren."

und

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

Liebe Grüße

Annette
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Thanks given by: Amrei , ticks for free
#10

Ich danke Euch allen für die zahlreichen Tips.

Ich habe mir jetzt Musterbriefe zusammengebastelt bzw. kopiert und bin nun unsicher ob ich "nur" Widerspruch einlege oder direkt den GdB 50 "fordere".

Also so :

.... Sehr geehrte......

gegen Ihren Bescheid vom.... lege ich Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach. Um meinen Widerspruch begründen zu können, beantrage ich gemäß SGB X, § 25 Akteneinsicht. Bitte senden Sie mir Kopien der Unterlagen zu, auf deren Grundlage die Entscheidung erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen



oder direkt so :

Der zuerkannte GdB von 40 und die Anerkennung der dauernden Einbuße der Beweglichkeit im Straßenverkehr wurde von Ihnen als angemessen angesehen.

Ich bin der Ansicht, dass die Einstufung des GdB zu niedrig bemessen ist und dass ich außerdem die Voraussetzungen für das Merkzeichen G erfülle.
Die im Antrag erwähnten Beeinträchtigungen schränken mich in sämtlichen Bereichen des Alltags sehr umfassend ein, so dass ich einen GdB von mindestens 50 sowie die Zuerkennung des Merkzeichens G für gerechtfertigt halte.

Deshalb beantrage ich die Zuerkennung eines GdB von mindestens 50 und des Merkzeiches G sowie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.



Was meint Ihr?

LG Susanne
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