Hallo!
Ich habe heute noch mal mit dem Kanzleiinhaber telefoniert. Er sieht es genauso wie ich, dass das angeordnete Gutachten auch nichts bringen wird, da es nur um die 9 Tage verzögerten Behandlungsbeginn ab Vorliegen des Befundes gehen soll und schon gar nicht bei dem Arzt, der dafür beauftragt werden soll.
Wir werden die Klage zurücknehmen, es hat keinen Sinn, weitermachen, ich MUSS die Klage auch aus finanziellen Gründen zurückziehen, Schadensbegrenzung.
Tja, wäre ich damals nicht wegen der unerträglichen Kopf- und Nackenschmerzen als Notfall zur Ärztin gegangen, sondern erst Wochen oder Monate später, dann wäre es für mich wohl um einiges einfacher gewesen, einen Behandlungsfehler anerkannt zu bekommen....
Rosa45, das mit der Beweisumkehr hat mir der Anwalt auch erklärt, es trifft auf meinen Fall nicht zu. Ein Befunderhebungsfehler wurde vom Gericht ausgeschlossen.
Ich bin immer noch der Meinung, dass mehrere Fehler passiert sind, und nicht nur ich sehe das so, und dass das mit dem verspäteten Behandlungsbeginn noch das geringste Problem war. Aber Recht haben und dieses Recht auch gewährt zu bekommen, sind leider zwei verschiedene Dinge, wie nun auch ich erfahren musste.
Das, was Gutachter und Gericht als korrekt ansehen, kann man mit gesundem Menschenverstand betrachtet einfach nicht begreifen.
Die englische Redewendung " elephant in the room" verdeutlicht das Problem meiner Ansicht nach recht treffend.
http://www.wer-weiss-was.de/fremdsprache...-bedeutung
Nachdenkliche Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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