Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


Gerichtsverhandlung Arzthaftung 23.01.2014 13:00 Uhr Landgericht Hannover

Liebe Rosa,

viel Glück und Erfolg dafür!
Wenn ich das nötige Geld oder eine Rechtsschutzversicherung gehabt hätte, ich hätte meine Klage garantiert NICHT zurückgenommen. Angry

Ich warte immer noch auf die Rechnung des gegnerischen Anwalts, damit ich endlich einen Schlussstrich unter die Sache ziehen kann, auch wenn ich es zähneknirschend tue. Mit Zinsen sind das um die 4200 €.

Wenigstens muss ich aufgrund der Klagerücknahme jetzt nur die 1fache und nicht die 3fache Verfahrensgebühr zahlen und die abgerechneten Gutachterkosten waren auch etwas niedriger als der von mir gezahlte Vorschuss. Gestern war ein Verrechnungsscheck von meinem Anwalt über 1755,99 € im Briefkasten.... [Bild: k010.gif] Das ist nur gerecht und das Geld wird fürs BG-Verfahren zurückgelegt. Wenn ich zu Dr. XXX zur Begutachtung fahre, habe ich ja auch Fahr- und Übernachtungskosten, an einem Tag ist es wegen der Entfernung wahrscheinlich nicht zu schaffen. Und der Anwalt kostet dann ja auch noch, wenn auch deutlich weniger als im Arzthaftungsverfahren.

Wenn ich dieses vom Gericht angeordnete völlig sinnlose internistische Gutachten bei diesem unmöglichen Internisten a.D. Angry machen lassen hätte, hätte ich am Ende doch genauso verloren, zusätzlich die Gutachterkosten gehabt und gar nichts zurückbekommen, da war die Rücknahme doch die bessere Lösung.

Manchmal MUSS man kapitulieren, wenn es einfach aussichtslos ist. Moralisch ist die Ärztin für mich aber nicht entlastet.

Den Vorstand meiner Krankenkasse werde ich noch informieren. Ich will aber das Schreiben an ihn noch etwas überarbeiten. Das hatte ich vor der Klagerücknahme formuliert.

Mal sehen, wann es im BG-Verfahren weitergeht, ich warte seit ca. einem Jahr auf den Gutachtertermin.

Liebe Grüße

Annette



Edit:
Bitte keine Namen von Gutachtern angeben; dafür bitte auf PN ausweichen.
Gruß Moderator

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
Zitieren
Thanks given by: Extremcouching , Amelie 46 , TomTom , Ponti , Hibiskus , Rosa45

Hallo Annette,

eigentlich haben wir die finanziellen Mittel auch nicht. Aber nunmehr habe ich mehr Hoffnung für die Klage gegen die Unfallversicherung. Da es eindeutig im Urteil festgehalten wurde, das ab 2010 eine Borreliose nachgewiesen wurde.

Das Urteil sieht genauso aus, wie es angekündigt wurde. Alles gedreht und gegen geltende Rechtsprechung so zurecht gelegt, das es für die Richter passt.

Also die Ursache des Gelenkergusses wäre nicht klärbar. Eine Synovialitis wurde nachgewiesen und Pathologen schreiben in jeden Befund, das eine floride Synovialitis festgestellt wird. Das wäre immer so Angry

Auch wird gesagt, das es ja auch Rheuma, Yersinien u.s.w. gewesen sein könnten - Borreliose ist ja erst später nachgewiesen. Also bestand überhaupt kein Anlass irgendwelche Untersuchungen oder Behandlungen vorzunehmen. Der trübe Ausfluss kann ja auch Spüllösung gewesen sein ..... und und und.....

Also da eine Einwilligungserklärung unterschrieben wurde, muss der Arzt auch nicht nachweisen das er eine Diagnose-, Verlaufs- und OP-Aufklärung gemacht hat, wenn wir vortragen das keine Aufklärung erfolgt ist dann kann das ja nicht stimmen, obwohl selbst auf der Einwilligungserklärung weder eine Diagnose noch der Inhalt des geplanten Eingriffes stehen.

Es steht mehrfach drinnen, das keine Anamnese erhoben wurde, auch das ist völlig unrelevant.

Im Prinzip hat man gegen sämtlich geltendes Recht entschieden und das ist der Grund, warum wir vors OLG gehen werden.

Liebe Grüße, Rosa

Ach ja, der Streitwert wurde dann geschätzt und durch die Richter auf das ca. 2,5 Fache deines Streitwertes gesetzt, wie es auch angekündigt wurde damit wir ja nicht noch Berufung einlegen werden.
Zitieren
Thanks given by:

Zu dem nicht nachgewiesenen Zeckenstich:

Ist auch nonsens, denn es gibt keinen Schlüssel für Zeckenstich. Das nennt sich dann nur "Insektenstich", und mir wurde bei einer ähnlichen Recherche schon vorher gesagt, dass der Arzt dann eh behaupten wird, dass das nur ein normaler Mückenstich gewesen sei und ich in der Beweispflicht wäre.
Und dafür müsste man ein Foto des akuten Zeckenstiches eines zugelassenen Gutachters haben, denn Zeitvermerke von Kameras sind ja manipulierbar... Ich kam mir vor wie in "Im Auftrag des Teufels"
Zitieren
Thanks given by: Rosa45

Hallo Marc,

natürlich ist das Nonsens.

Wenn man nach Aussage des Operateurs einen Verdacht auf Meniskusriss operiert und wie bei mir massiv viel trübe Gelenkflüssigkeit austritt, eine hochakut entzündete Gelenkinnenhaut mit deutlich herabhängenden gefäßinj. Synovialzotten beschreibt und der pathologische Befund der einen Tag nach der Op vorlag dann eine chronisch floride Synovialitis nachweist dazu eine fibrosierte Plica, dann hat der Arzt keinen Anlass weitere Untersuchungen zu veranlassen weil kein Meniskusriss da war und keine Anzeichen für eine Entzündung vorgelegen haben soll.

Dazu gab es keine Aufklärung, nur eine Einwilligungserklärung die ich nur unterschreiben habe, weil mir gesagt wurde das es keine Alternative gibt und auch das etwas kaputt wäre. Was das allerdings sein sollte blieb offen und wurde ja auch nichts gefunden, ausser einer akuten Entzündung.

Es wurden so ziemlich alle Beweislastgrundsätze, die es laut Rechtsprechung gibt umgekehrt und auf Behauptungen aufgebaut für die es eigentlich eine Beweislast des Arztes gibt.
Allein schon die fehlende Anamnese (leeres Blatt) - wo drauf steht kein Unfall wird zu meinen Lasten ausgelegt!!! Es könnte ja auch degenerativ sein ..... ohne das es jemals vorher Probleme mit dem Knie gab.
Du glaubst gar nicht, wie sich die Begründungen im Urteil widersprechen. Eine Borreliose mit Lymearthritis wurde als gesicherte Diagnose erhoben, das Krankheitsbild hat sich bis zur Behandlung der Borreliose nicht verändert - aber dass spricht überhaupt nicht dafür, das das auch ein Jahr zuvor die Ursache war´, weil wir das ja nicht beweisen könnten... und so geht das weiter.

Viel geschrieben und doch kann man die Widersprüche nachvollziehen.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: hanni


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 16 Gast/Gäste