Hallo @ all,
bisher habe ich noch keinen Antrag zwecks Feststellung GdB gestellt.
Einmal weil ich genug anderen Bürokratiekram um die Ohren hatte und ich das früher nur mit Schwerbehinderung in Zusammenhang gesehen habe.
Habe mich schon mehrmals belesen und nun meine Frage. Welche Rechte bzw. Nachteilsausgleiche seht ihr im Zusammenhang mit der Beantragung.
Da ich ja "ledig" bin und nun schon länger AU (seit Ende 2010) habe ich steuerlich keinen Vorteil bzw. besser gesagt kann ich den nicht geltend machen.
Die Rundfunkgebührenbefreiung liegt mir schon mit Beziehung von ALG2 vor, aber da ich in einer WG lebe, muss der WG-Partner trotzdem den vollen Beitrag zahlen...
Käme noch die Kündigungsschutz-Klausel. Bin ja noch nicht gekündigt und so lange ich nicht wieder in den Arbeitsprozeß komme, wäre das im jetzigen Fall auch nicht interessant?!
Der einzige Grund, den Grad, den man hat, hat man schon mal?! Oder?
D.h. ich könnte vieleicht nun mal einen Antrag stellen, vorallem, da mir durch die Rentengeschichte und vorherige Begutachtung mittlerweile viele umfangreiche Befunde vorliegen, habe ich einige Nachweise, für bestehende chronische Erkrankungen.
Bringt mir der GdB etwas "positives" bei der Beantragung der EU-Rente?
(Mein EU-Renten-Antrag wurde abgelehnt und läuft nun als Klage vorm SG)
Könnt ihr mir ggf. noch ein paar persönliche Tipps dazu geben. Also mit GdB habe ich mich in meinem Fall bisher nur sehr wenig befasst.
Danke für jeden Tipp
LG FreeNine
bisher habe ich noch keinen Antrag zwecks Feststellung GdB gestellt.
Einmal weil ich genug anderen Bürokratiekram um die Ohren hatte und ich das früher nur mit Schwerbehinderung in Zusammenhang gesehen habe.
Habe mich schon mehrmals belesen und nun meine Frage. Welche Rechte bzw. Nachteilsausgleiche seht ihr im Zusammenhang mit der Beantragung.
Da ich ja "ledig" bin und nun schon länger AU (seit Ende 2010) habe ich steuerlich keinen Vorteil bzw. besser gesagt kann ich den nicht geltend machen.
Die Rundfunkgebührenbefreiung liegt mir schon mit Beziehung von ALG2 vor, aber da ich in einer WG lebe, muss der WG-Partner trotzdem den vollen Beitrag zahlen...
Käme noch die Kündigungsschutz-Klausel. Bin ja noch nicht gekündigt und so lange ich nicht wieder in den Arbeitsprozeß komme, wäre das im jetzigen Fall auch nicht interessant?!
Der einzige Grund, den Grad, den man hat, hat man schon mal?! Oder?
D.h. ich könnte vieleicht nun mal einen Antrag stellen, vorallem, da mir durch die Rentengeschichte und vorherige Begutachtung mittlerweile viele umfangreiche Befunde vorliegen, habe ich einige Nachweise, für bestehende chronische Erkrankungen.
Bringt mir der GdB etwas "positives" bei der Beantragung der EU-Rente?
(Mein EU-Renten-Antrag wurde abgelehnt und läuft nun als Klage vorm SG)
Könnt ihr mir ggf. noch ein paar persönliche Tipps dazu geben. Also mit GdB habe ich mich in meinem Fall bisher nur sehr wenig befasst.
Danke für jeden Tipp
LG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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