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Grad der Behinderung - Versorgungsamt
#1

Hallo @ all,
bisher habe ich noch keinen Antrag zwecks Feststellung GdB gestellt.
Einmal weil ich genug anderen Bürokratiekram um die Ohren hatte und ich das früher nur mit Schwerbehinderung in Zusammenhang gesehen habe.

Habe mich schon mehrmals belesen und nun meine Frage. Welche Rechte bzw. Nachteilsausgleiche seht ihr im Zusammenhang mit der Beantragung.
Da ich ja "ledig" bin und nun schon länger AU (seit Ende 2010) habe ich steuerlich keinen Vorteil bzw. besser gesagt kann ich den nicht geltend machen.

Die Rundfunkgebührenbefreiung liegt mir schon mit Beziehung von ALG2 vor, aber da ich in einer WG lebe, muss der WG-Partner trotzdem den vollen Beitrag zahlen...

Käme noch die Kündigungsschutz-Klausel. Bin ja noch nicht gekündigt und so lange ich nicht wieder in den Arbeitsprozeß komme, wäre das im jetzigen Fall auch nicht interessant?!

Der einzige Grund, den Grad, den man hat, hat man schon mal?! Oder?

D.h. ich könnte vieleicht nun mal einen Antrag stellen, vorallem, da mir durch die Rentengeschichte und vorherige Begutachtung mittlerweile viele umfangreiche Befunde vorliegen, habe ich einige Nachweise, für bestehende chronische Erkrankungen.

Bringt mir der GdB etwas "positives" bei der Beantragung der EU-Rente?
(Mein EU-Renten-Antrag wurde abgelehnt und läuft nun als Klage vorm SG)
Könnt ihr mir ggf. noch ein paar persönliche Tipps dazu geben. Also mit GdB habe ich mich in meinem Fall bisher nur sehr wenig befasst.

Danke für jeden Tipp
LG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by:
#2


Bringt mir der GdB etwas "positives" bei der Beantragung der EU-Rente?
(Mein EU-Renten-Antrag wurde abgelehnt und läuft nun als Klage vorm SG)
Könnt ihr mir ggf. noch ein paar persönliche Tipps dazu geben. Also mit GdB habe ich mich in meinem Fall bisher nur sehr wenig befasst.


Hier würde ich meinen, ja, auf alle Fälle, bei den anderen Sachen kenne ich mich nicht aus.

Ev. wäre noch zu bedenken, daß da Fahrscheine billiger sein müßten, falls du den öff. Personenverkehr nutzt.

LG Oolong

Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.


Wolfgang Amadeus Mozart
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Thanks given by: Rosa45 , FreeNine
#3

Hallo FreeNine,

er hat mehrere Vorteile neben dem was Oolong schon geschrieben hat.

Bekommst Du auf Grund der Schädigungen einen GdB von 50, dann ist das eine anerkannte Schwerbehinderung.
Verbesserter Kündigungsschutz. Bekommst du GdB 30 o- 40, dann kannst Du einen Gleichstellungsantrag machen.
D.H. wenn Dein Arbeitsplatz auf Grund Deiner Krankheit in besonderer Gefahr ist, dann hast Du die gleichen Vorteile wie ein Schwerbehinderter.

Ab eine GdB von 40 hast Du auch Steuervorteile (Freibetrag für Behinderung) und das dürfte sich auch beim ALG II bemerkbar machen.

Es gibt da noch eine Vielzahl, wenn Du das G bekommst, dann halbe Kfz-Steuer u.s.w.

LG Rosa
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Thanks given by: FreeNine
#4

Hallo FreeNine!

Zitat:er hat mehrere Vorteile

Nö! Vorteile bringt der SBA nicht, sondern es handelt sich um Nachteilsausgleiche. Wink Das mag wie eine Wortspielerei wirken, ist es aber nicht. Er dient zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Man hat als Mensch mit einer Behinderung viele Nachteile, Kosten, die bei nicht behinderten Menschen nicht anfallen und die werden durch den SBA wenigstens etwas ausgeglichen, es ist ohnehin lächerlich wenig.

Zum Schwerbehindertenausweis und dessen Nachteilsausgleichen:

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...34#pid5634

Das

Zitat:Ich beantrage die Anerkennung der Behinderung entsprechend § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung rückwirkend ab....., um die steuerlichen Nachteilsausgleiche geltend machen zu können.

muss abgeändert werden (kann ich selber im Ursprungsbeitrag nicht mehr ändern), da das Gesetz wegen des neuen SBA im Scheckkartenformat geändert wurde und das nicht mehr drin steht, man kann aber trotzdem noch eine rückwirkende Anerkennung beantragen.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic....00#1754000

Aber wenn es Dir steuerlich nichts bringt, reicht ab Antragsstellung.

Zitat:Ab eine GdB von 40 hast Du auch Steuervorteile

Jein. Den Steuerfreibetrag gibt es erst ab GdB 50, bei 30 oder 40 nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

(2) Die Pauschbeträge erhalten

1. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.


Zitat:Es gibt da noch eine Vielzahl, wenn Du das G bekommst, dann halbe Kfz-Steuer u.s.w.

Naja, so viel ist es dann auch nicht. Dodgy

Ich habe GdB 50, kämpfe gerade im Berufungsverfahren um das G und einen höheren GdB, weil ich die 50 ausschließlich wegen "seelischem Leiden" bekommen habe, damals 2008 rückwirkend an 2002, die Borreliose und deren Folgen kamen erst 2006 hinzu und wurden im Erstantrag gar nicht berücksichtigt. Ich habe hier im Unterforum einen Thread dazu.

Zitat:
Zitat:Bringt mir der GdB etwas "positives" bei der Beantragung der EU-Rente?
(Mein EU-Renten-Antrag wurde abgelehnt und läuft nun als Klage vorm SG)
Könnt ihr mir ggf. noch ein paar persönliche Tipps dazu geben. Also mit GdB habe ich mich in meinem Fall bisher nur sehr wenig befasst.
Hier würde ich meinen, ja, auf alle Fälle

Nein, ein GdB ist für die Rente nicht relevant und umgekehrt ist es genauso. Rechtlich ist das eine völlig unabhängig vom anderen. Es kommt auf die Art der Behinderung an, so kann ein Mensch im Rollstuhl GdB 100, H, B , G und aG haben und trotzdem voll arbeiten, z.B. im Bürojob.

Zitat:Ev. wäre noch zu bedenken, daß da Fahrscheine billiger sein müßten, falls du den öff. Personenverkehr nutzt.

Wenn man das G hat, kann man gegen Erwerb einer Wertmarke für 72 € im Jahr kostenfrei öffentliche Verkehrsmittel nutzen, deutschlandweit, bei der Bahn aber nur Nahverkehrszüge, nicht IC, ICE, EC.

Alternativ beim G halbe KFZ-Steuerermäßigung.

Eine kompakte Übersicht zu den Nachteilsausgleichen:

GdB:

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-...ausgl4.pdf

Merkzeichen:

http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

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Thanks given by: Oolong , Filenada , FreeNine , Rosa45
#5

Danke für eure vielen Antworten.
Vorallem für die umfangreiche Erklärung von Amethyst.
Also ich denke, es ist schon so wie ich es selbst eingeschätzt habe.

Der Nachteilsausgleich scheint mir momentan nicht viel zu bringen. Also mal ein Akt für die "lange" Weile. Der einzige Grund wäre es schon mal in Angriff genommen zu haben, als Start für ev. kommende schlechtere Zeiten.

Ev. warte ich doch erst mal ab, was sich bei der EU-Rente ergibt. Denn soweit ich das in Erinnerung habe, fragt die DRV im Antrag auch, ob ein GdB besteht oder beantragt ist, und greift dann da ggf. wieder auf Unterlagen zu. Ein bisschen "Munition" hebe ich mir dann doch da erst mal noch zu meiner Verteidigung auf Biggrin!

Den Katalog mit den Erkrankungen und dessen Bewertung/Punktzahl hatte ich mir auch schon mal zu Gemüte geführt und da komme ich zwar auf "viel Kleinkram" aber ob das dann nachweislich etwas bringt - da ja einiges auch nicht so einfach addiert wird beim GdB?!
Also mit einem Schwerbehinderten kann ich mich jetzt ebend m.E. nicht auf eine Ebene stellen, wie z.B. ein Verwandter mit steifen Bein nach X-Operationen und arbeitsbedingten Hörschaden.

Aber durch das Fatique-Syndrom, kognitiven Symptomen und die ständig wechselnden Gelenkbeschwerden (mit vielen nachweislichen Veränderungen, welche als leicht eingeschätzt werden) bin ich auch nicht leistungsfähig.

D.h. die Erklärung zur Behinderung trifft schon in einem gewissen Maß zu. (Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.)

LG FreeNine

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#6

Hallo FreeNine,

Annette hat damit weitaus mehr Erfahrungen auch in der Formulierung.

Um nochmal auf den Beitrag von Oolong zurück zu kommen, es ist schon von Vorteil, wenn man den GdB in einem Gerichtsverfahren gegen die DRV nachweisen kann. Insbesondere sind die dort aufgeführten Störungen ja auf amtliche Erhebungen gestützt.
Am Verlauf der Gewährung des GdB kann man auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachweisen.
Bei mir wurde ja Stein und Bein behauptet, das die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht dauerhaft wären und ich auch noch über 6 Stunden leichte körperliche Arbeiten bei weiterer fachärztlicher Behandlung in Vollschicht ausführen könnte.
Nunmehr hat sich der GdB von Anfangs 50 auf 70 erhöht.
Daneben haben sämtliche behandelnden Ärzte bestätigt, das es zu keiner Besserung gekommen ist.
Zitat:Als Behinderungen wurden berücksichtigt:
Beeinträchtigung der Gehirnfunktion mit schmerzhafter Halbseitenbeeinträchtigung und
Bewegungseinschränkungen in den oberen Extremitäten bei posttraumatischen Prozess
multiple Gelenkbeschwerden, durchgemachte Gelenkentzündung linkes Knie mit Funktionsbehinderung
Chronische Nebenhöhlenentzündung, Infektanfälligkeit
Polyneuropathie, Gefühlsstörungen
Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Schulter-, Armbeschwerden

LG Rosa
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Thanks given by: FreeNine
#7

(23.06.2014, 07:16)Rosa45 schrieb:  Annette hat damit weitaus mehr Erfahrungen auch in der Formulierung.

Hallo Rosa,
das weis ich, habe vieler der Erläuterungen von Amethyst gelesen und bin ihr selbst auch für viele Tipps dankbar. Ich selbst bin nicht der Formulierungsprofi. Aber meine mich beratende Person, kann das sehr gut.

Auch mit ihm werde ich das für und wider einer jetzigen Beantragung des GdB abwiegen/entscheiden.
Mir liegen ja doch einige Verlaufsbefunde vor und da kommt eher eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu Tage. Und ein gerichtliches Schreiben aus einem anderen Verfahren, wie schon mal in einem Beitrag erwähnt, liegt mir ja auch vor, das einen kausalen Zusammenhang erklärt und auf immer wiederkehrende Symptome verweist, d.h. ich kann mich in gewissen Sinne nicht nur auf amtliche, sondern auch auf gerichtliche Erhebungen stützen. Allerdings braucht ebend alles seine Zeit vor Gericht ...

Rosa, ich weis, einige hier kämpfen und hoffen, das jeder mit seiner jeweiligen Strategie auf dem richtigen Weg ist, und dann kommt wieder ein Rückschlag. Aber trotzdem gebe ich die Hoffnung nicht auf - natürlich ist alles zermürbend, aber das soll es wohl sein?! Je mehr auf dieser Strecke aufgeben, umso weniger Folge-Kosten entstehen den Behörden z.B. der DRV!

Trotzdem Danke und LG
FreeNine

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#8

Zitat:Ab eine GdB von 40 hast Du auch Steuervorteile (Freibetrag für Behinderung) und das dürfte sich auch beim ALG II bemerkbar machen.

Hallo,

ich hatte auch bei 30 % schon steuerliche Vorteile.Exclamation

Gruß - Rosenfan

Älter werden ist die einzige Möglichkeit länger zu leben!
Aber alt werden ist nichts für Feiglinge...


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Thanks given by: FreeNine
#9

(23.06.2014, 09:45)Rosenfan schrieb:  ich hatte auch bei 30 % schon steuerliche Vorteile.Exclamation

Per Gesetz gibt es die dann, wenn man bei unter 50 eine der zusätzlichen Voraussetzungen aus dem schon genannten § des EstG erfüllt (das blaue weiter oben).

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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Thanks given by: FreeNine
#10

Danke für eure weiteren Antworten.

Der steuerliche Vorteil ist mir natürlich auch bewußt, aber solange ich keine Steuern zahle, kann ich natürlich auch keinen steuerlichen Vorteil geltendmachen, also trifft es im momentanen Verlauf erst mal auch nicht zu.

Also sammle ich erst mal schön meine Unterlagen weiter und so wie sich eine Änderung meiner Situation (Klage EU_Rente) abzeichnet, entscheide ich die Beantragung dann ggf. kurzfristig. Nicht das ich die ggf. erreichten Vorteile bei der Rentengeschichte hier durch vieleicht eine andere Einschätzung des Amtes wieder zerschlage?!

Danke für eure Mühe und Einschätzung!!!
LG

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